Wussten Sie, dass Airbags und Gurtstraffer explosionsgefährliche Stoffe enthalten und daher dem Sprengstoffgesetz unterliegen? Sie werden als pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke bezeichnet. Jetzt fragen Sie sich bestimmt, was denn bitte pyrotechnische Gegenstände sind. Ein Blick in § 3 SprengG gibt die Antwort. Dort heißt es:
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
…
2. sind pyrotechnische Gegenstände solche Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen,
Es gehen von Airbags und Gurtstraffern bei unsachgemäßer Behandlung erhebliche Gefahren aus, welche zu schweren Verletzungen führen können.
Die gesetzlichen Bestimmungen und deren Handhabung
Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover hat ein – wie ich finde – sehr gutes Merkblatt im Internet dazu veröffentlicht. Das Merkblatt „Airbag und Gurtstraffer – Sicherer Umgang mit Personenrückhaltesystemen in Kfz-Werkstatten“ finden Sie hier als pdf-Datei zum Download. Bei Fragen zum betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz wenden Sie sich einfach an das Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
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