Bisher war es bei eBay nicht möglich, einen aktiven Link auf die OS-Plattform zu setzen. eBay hat strenge Regeln bzgl. externer Links aufgestellt, an die sich die Nutzer halten müssen (Grundsatz für die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten). Jetzt ist es bei eBay aber doch möglich, zum Beispiel im Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ einen aktiven Link auf die OS-Plattform zu setzen.
So kann der Link bei eBay gesetzt werden:
- loggen Sie sich zunächst bei eBay ein
- gehen Sie in Ihr eBay-Konto
- klicken Sie auf „Einstellungen“ – „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ – „Rechtliche Informationen des Verkäufers auf der Artikelseite“
- fügen Sie im Feld „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ dies ein:
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie nach Inbetriebnahme hier finden.<br> <br>
<a href=“http://ec.europa.eu/consumers/odr/„><b>⇒ zum EU-Portal- //ec.europa.eu/consumers/odr/</b></a>
So erscheint der Link dann bei eBay:
Der Link auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung funktioniert. Mir ist nicht bekannt, ob eBay diese Linksetzung auf Dauer duldet, oder ob eBay das Angebot des Händlers aufgrund des Links möglicherweise bald wieder löschen wird. Der Link könnte nämlich einen Verstoß gegen den eBay Grundsatz darstellen.
Sollten mir neue Informationen vorliegen, werde ich an dieser Stelle darüber berichten.
Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!
Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz
Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!