Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Dann sollte mit großer Sorgfalt geprüft werden, ob der Abmahner überhaupt berechtigt war, die Abmahnung Ihnen gegenüber auszusprechen. Es gibt verschiedenste Varianten. In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Hamburg behauptet der Kläger, ein Fotograf habe das vom Abgemahnten verwendete Bild gefertigt und im Rahmen seines Arbeitsvertrages die ausschließlichen Nutzungsrechte hieran an den Kläger übertragen. Für diese Behauptung ist der Kläger beweisbelastet. Daher hat das Amtsgericht Hamburg auch einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.

Es bleibt jetzt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Beweisaufnahme führt. Denken Sie daher bitte immer daran, die Aktivlegitimation des Abmahners kritisch zu prüfen.

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