Gegenstand der Abmahnung

Frau Andrea Reinhardt ließ unter dem 16.01.2015 durch eine Rechtsanwalskanzlei eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung aussprechen. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Sowohl Frau Reinhardt als auch der Abgemahnte verkaufen über die Internetplattform eBay unter anderem Hundeleinen. Die Parteien stehen daher beim Verkauf von Waren im Fernabsatz im Wettbewerb.

 

Abmahnung Andrea Reinhardt

 

Bei Preisvergleichen im Wettbewerbsumfeld sei Frau Andrea Reinhardt aufgefallen, dass die Verkaufsgestaltung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So sei aufgefallen, dass der Abgemahnte in rechtswidriger Weise die gesetzlichen Verbraucherrechte ausschließt. Es wurde in den Angeboten folgender Hinweis hinterlegt: „Unsere Artikel sind sehr günstige Restposten, die schon extrem rabattiert wurden. Deswegen gelten kein Widerrufsrecht, Rückgaberecht und Garantie.“ Indem der Abgemahnte das gesetzliche Widerrufsrecht für Restposten ausschließt, verstoße er gegen Verbraucherrechte, da er gem. §§ 355 ff. BGB dazu verpflichtet sei, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen.

 

Dem Abgemahnten wird im weiteren vorgehalten, innerhalb seiner Widerrufsbelehrung, die in seinen AGB eingeblendet wird, folgendes hinterlegt zu haben: „B-Ware, 2. Wahl-Ware, (…) Restposten sind vom Umtausch, Garantieleistungen, Gewährleistungen, Widerrufsrecht und Rückgaberecht ausgeschlossen.“ Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht zwischen „B-Ware“ und „2. Wahl-Ware“ unterscheide, Beim Widerrufsrecht selbst werde nicht einmal zwischen Neu- und Gebrauchtware unterschieden. Der Abgemahnte müsse auch für B-Ware und 2. Wahl-Ware ein Widerrufsrecht einräumen.

 

Andrea Reinhardt Abmahnung was tun?

 

Des weiteren wird der Abgemahnte gerügt, mit der oben genannten Klausel auch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuschließen. Auch das sei rechtswidrig. Gem. § 475 Abs. 2 BGB könne die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchsgüterkauf für Neuwaren nicht unter zwei Jahre und für Gebrauchtware nicht unter einem Jahr verkürzt und erst recht nicht ausgeschlossen werden.

 

Auch die Anbieterkennzeichnung des Abgemahnten sei nicht korrekt. So gibt er auf seiner Shopseite als rechtlich verantwortlich eine GmbH an, die jedoch bereits 2012 aufgelöst wurde. In seinem Impressum zu jedem eBay-Artikel gebe er eine andere Firma mit der Bezeichnung GmbH & Co. KG an. Auch diese GmbH & Co. KG sei aufgelöst. Laut den weiteren Ausführungen in der Abmahnung verbinden Kunden regelmäßig mit einer Gesellschaft wie einer GmbH oder gar GmbH & Co. KG Seriosität und wirtschaftlichen Erfolg und hätten besonderes Vertrauen gegenüber solchen Unternehmen, weshalb solchen Angaben über die Gesellschaftsform auch werbender Charakter zukommt. Weil beide Gesellschaften aufgelöst seien, verstoße der Abgemahnte gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Der Verbraucher werde demnach über die Identität des Unternehmens in die Irre geführt.

 

Ebenfalls rechtswidrig sei die Klausel „Änderungen des Vertrages, Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen“ in den AGB des Abgemahnten. Durch diese Klausel werde der Vorrang der Individualabrede umgangen. Es würde der Eindruck entstehen, dass mündliche Abreden entgegen allgemeinen Grundsätzen ohne schriftliche Bestätigung unwirksam seien.

 

Was fordert Andrea Reinhardt in der Abmahnung?

 

Frau Andrea Reinhardt verlangt, dass der Abgemahnte sich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Verstöße auch für die Zukunft zu unterlassen. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Als Frist zur Abgabe der geforderten Erklärung geben die Rechtsanwälte den 23.01.2015, 12:00 Uhr an.

 

Zu guter Letzt wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 40.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf 1.336,90 €. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 30.01.2015 auf ein Konto der Kanzlei zahlen.

 

Sollte der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgeben und/oder die geforderte Summe nicht zahlen, wird Frau Andrea Reinhardt angeraten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahner: Andrea Reinhardt 

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.