Mir liegt eine Berechtigungsanfrage (keine Abmahnung) der FPS Rechtsanwälte (FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB) vom 04.09.2015 vor, die diese im Auftrag des Softwareherstellerverbandes BSA | The Software Alliance und dessen Mitglieder, hier insbesondere Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp. versandt haben.

 

Dr. Christoph Süßenberger, der Sachbearbeiter dieser Angelegenheit, teilt mit, dass die von der Mandantschaft der FPS Rechtsanwälte entwickelten Computerprogramme urheberrechtlich geschützt seien. Daher würde jede Installation und Benutzung eines Computerprogramms den Erwerb von Nutzungsrechten und Lizenzen erfordern. Die unlizenzierte Benutzung sei eine Urheberrechtsverletzung und habe unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung zur Folge (§§ 97 ff. Urheberrechtsgesetz).

Was tun bei einer Anfrage vom Softwareherstellerverband BSA – The Software Alliance

Weiter heißt es in dem vorliegenden Schreiben, dass ein Softwarehersteller von einem Benutzer seiner Computerprogramme Auskunft darüber verlangen könne, in welchem Umfang er diese Programme benutze und welche Nutzungsrechte und Lizenzen er habe. Außerdem habe ein Softwarehersteller einen umfassenden Anspruch auf Besichtigung von Computern und Lizenzbelegen, wenn eine Urheberrechtsverletzung hinreichend wahrscheinlich sei (§ 101a UrhG). Eine solche Besichtigung könne von Gerichten mit einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Benutzers angeordnet und auch gegen seinen vollstreckt werden, so die Aussage von Rechtsanwalt Dr. Süßenberger.

 

Dem Angeschriebenen wird erläutert, dass die Mandantschaft der FPS Rechtsanwälte kürzlich den Hinweis erhalten habe, dass das Unternehmen des Angeschriebenen unlizenzierte Computerprogramme benutzen würde. Es sei mitgeteilt worden, dass das Unternehmen des Angeschriebenen Computer habe, auf denen insbesondere die Programme Adobe Creative Suite, Microsoft Office und Microsoft Windows installiert seien, ohne dass der Angeschriebene über eine ausreichende Anzahl an Lizenzen verfügen würde.

Vermutung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zutreffend?

Angesichts dieses Hinweises würde es die Mandantschaft für möglich halten, dass in dem Unternehmen des Angeschriebenen erhebliche Urheberrechtsverletzungen begangen werden würden. Allerdings ginge die Mandantschaft gegenwärtig davon aus, dass sich eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit erreichen lasse, so Rechtsanwalt Dr. Christoph Süßenberger. Er führt aus, dass die Mandantschaft innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens schriftlich Auskunft über die Anzahl der in dem Unternehmen des Angeschriebenen benutzten Computer und der auf ihnen installierten Programme der Mandantschaft erwarten würde sowie Kopien der vorhandenen Lizenzbelege verlange (insbesondere Einkaufsrechnungen, Lizenzverträge und Echtheitszertifikate).

Lizenzen nachweisen und Auskunft erteilen?

Zum Schluss ergeht der Hinweis, dass im Zweifelsfall das Unternehmen des Angeschriebenen nachweisen müsse, dass es berechtigt sei, die Computerprogramme der Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp. zu installieren und zu benutzen. Die Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp. würden davon ausgehen, dass Prüfung des Hinweises und die Erteilung der verlangten Auskunft letztlich im Interesse des Unternehmens des Angeschriebenen sei. Bis zum Ablauf der gesetzten Frist würde die Mandantschaft die Angelegenheit vertraulich behandeln und von weiteren rechtlichen Schritten absehen.

Abmahnung vermeiden – vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?

Haben auch Sie ein Schreiben der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp. erhalten? Es muss genau geprüft werden, ob der Vorwurf zutreffend sein könnte. Sollte tatsächlich an dem Vorwurf etwas dran sein, dann sollte überlegt werden – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine sogenannte vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, damit die Gegenseite keine kostenpflichtige Abmahnung im Anschluss an die Auskunft aussprechen kann, wenn Sie erfährt, dass hier Urheberrechte verletzt worden sind.

 

Gern helfe ich Ihnen, die Sache abzuwickeln. Handeln Sie jetzt mit meiner Hilfe, bevor es zu einer kostenintensiven Abmahnung kommt!

Berechtigungsanfrage des Softwareherstellerverband BSA – The Software Alliance

 

wegen unlizenzierter Verwendung von Produkten der Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp.

 

vertreten durch FPS Rechtsanwälte

 

Stand: 09/2015

 

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