Zunächst hatte Herr Enrico Prawitz einen ebay Händler abgemahnt, der nach seiner Ansicht diverse Wettbewerb beging. Da der Händler keine Unterlassungserklärung abgab, haben die Rechtsanwälte Walter Thummerer Endler & Coll. beim Landgericht Cottbus eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Streitwert wurde mit vorläufig 20.000 EUR angegeben. Dem ebay Händler soll es untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr bei Fernabsatzverträgen über die Internetplattform eBay Kfz-Teile anzubieten und dabei

1. auf Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verweisen, ohne diese zur Verfügung zu stellen;

 

2. keine Informationen bezüglich des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen vorzuhalten;

 

3. den Kunden nicht

 

–    über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,

–    darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,

–    darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,

–    über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

zu unterrichten,

 

4. nicht die Versandkosten für alle Länder, in die Waren versendet werden, der Höhe nach anzugeben.

Das Landgericht Cottbus hat jetzt Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.

Abmahnung oder einstweilige Verfügung von Enrico Prawitz

 

vertreten durch Walter Thummerer Endler & Coll. Rechtsanwälte

 

Stand: 3/2015

 

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