Mir liegt eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München vom 27.11.2017 vor, die diese im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH gestellt haben.
Unberechtigte Bildverwendung
Zunächst wird dem Empfänger des Schreibens mitgeteilt, dass mit dem Schreiben keine Kosten verbunden seien.
Die Great Bowery Deutschland GmbH sei eine renommierte, international tätige Bildagentur, die das Bildmaterial einer Vielzahl von Fotografen weltweit vermarkten würde.
Anlass der Beauftragung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sei die Verwendung von geschütztem Bildmaterial ihrer Mandantschaft.
Ausweislich einer nachfolgend dargestellten Bildschirm-Sicherung enthalte die Internetseite des Empfängers der Berechtigungsanfrage eine Darstellung, in die das Bildmaterial ihrer Mandantschaft eingebunden sei.
Die Verwendung des mittels Pfeil gekennzeichneten Bildmaterials sei aufgrund der Rechte der Great Bowery Deutschland GmbH nicht ohne deren Zustimmung gestattet. Details zum streitgegenständlichen Bildmaterial würde er im online einsehbaren Katalog ihrer Mandantschaft unter Angabe der entsprechenden Bildnummer finden.
Jede Nutzung dieses Bildmaterials bedürfe daher des Abschlusses einer entsprechenden Lizenzvereinbarung. Eine solche sei bei der Überprüfung der Lizenzdatenbank der Great Bowery Deutschland nicht festgestellt werden können.
Das genannte Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke und unterliege daher dem Schutz des UrhG.
Dessen ungeachtet wäre das streitgegenständliche Bildmaterial in jedem Fall gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Vor diesem Hintergrund würde er höflich gebeten werden, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten mitzuteilen, aufgrund welcher Umstände er sich berechtigt halte, das oben näher bezeichnete Bildmaterial zu nutzen. Der entsprechenden Stellungnahme werde bis zum Montag, den 11.12.2017 entgegen gesehen.
Sollte die vorgenannte Frist ergebnislos verstreichen, müsse ihre Mandantschaft zwangsläufig davon ausgehen, dass ihm keinerlei Rechte an dem Bildmaterial zustehen würden.
Die Bevollmächtigten müssten ihrer Mandantschaft daraufhin empfehlen, ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche ihm gegenüber – mit entsprechender Kostenfolge zu seinen Lasten – außergerichtlich geltend zu machen.
Bundesweite Hilfe von Fachanwalt
Ich helfe Ihnen, wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, die diese im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH gestellt haben. Senden Sie mir das Schreiben zu, ich prüfe dieses und melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Berechtigungsanfrage Great Bowery Deutschland GmbH
wegen unberechtigter Bildnutzung
vertreten durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Stand: 11/2017
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