Mit Schreiben vom 9.8.2017 hat die Firma CHROMORANGE-PHOTOSTOCK, vertreten durch den Geschäftsinhaber Reinhold Tscherwitschke, eine Berechtigungsanfrage versandt.
Hierin wird mitgeteilt, dass diese vom Urheber Herrn Christian Ohde mit der Durchsetzung und Forderung gegenüber seinen urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerken beauftragt sei.
Hintergrund zur Berechtigungsanfrage
Die Recherche der beauftragten Firma habe ergeben, dass der Empfänger des Schreibens ein urheberrechtlich geschütztes Foto, ohne Nennung des Urhebers, seit dem 7. Februar 2017 benutze.
Zur Prüfung werde er gebeten, bis zum 23.8.2017 folgendes mitzuteilen:
– Herkunft
– Verwendungsdauer
– Anzahl der Verwendungen
– Verwendungen im Printbereich
– sonstige Verwendungen (Mailing)
Der Empfänger der Berechtigungsanfrage der CHROMORANGE-PHOTOSTOCK wird darum gebeten, in dieser Angelegenheit ausschließlich mit dieser zu korrespondieren. Eine direkte Zahlung im Nachhinein an den Fotografen oder an andere Vertreter werde nicht als schuldbefreiend angesehen.
Sollte der Absender keine Reaktion auf die Berechtigungsanfrage erhalten, würde er sich vorbehalten, zusätzliche Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Angelegenheit seiner Kanzlei zu übergeben.
Als Anlage liegen dem Schreiben Bildschirmfotos an und ein Urheberrechtsnachweis.
Das einseitige Schreiben endet mit dem Hinweis, dass die ordnungsgemäße Nutzungs- und Lizenzrechte vom Urheber zugesichert worden seien.
Bundesweite Hilfe vom Fachanwalt
Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage der CHROMORANGE-PHOTOSTOCK erhalten und wissen nicht, wie Sie hiermit umgehen sollen? Ihnen wird ebenfalls vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Urhebernennung zu verwenden? Bewahren Sie Ruhe. Wichtig ist es zunächst, sich innerhalb der Frist zu melden. Senden Sie mir noch heute die Berechtigungsanfrage zu. Ich schaue mir diese an und melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Berechtigungsanfrage CHROMORANGE-PHOTOSTOCK
wegen fehlender Urhebernennung urheberrechtlich geschützter Fotos
Urheber: Christian Ohde
Stand: 08/2017
Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!
Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz
Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!