Mir liegt eine Berechtigungsanfrage (keine Abmahnung) der Frontline GmbH vom 24.8.2015, vertreten durch die Löffel Abrar Rechtsanwälte, Schirmerstraße 80, 40211 Düsseldorf vor. Sachbearbeiter dieser Berechtigungsanfrage ist Rechtsanwalt Oliver Löffel. Rechtsanwalt Oliver Löffel führt in dem Schreiben aus, dass die Frontline GmbH u.a. Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen der Marke „ROSCOE“ vertreibe. Die Produkte der Frontline GmbH seien bekannt und geschätzt. Im Internet unter www.frontlineshop.com könne der Angeschriebene weitere Informationen über den Auftraggeber erhalten.

Gegenstand der Berechtigungsanfrage – keine Abmahnung – der Frontline GmbH

Die Marke „ROSCOE“ mit der Registernummer 009051004 sei europaweit für die Frontline GmbH geschützt. Als Anlage wird dem Schreiben ein Auszug aus der Datenbank des Europäischen Markenamtes HABM beigefügt. Die Frontline GmbH sei nunmehr darauf aufmerksam geworden, dass der Angeschriebene mit der Marke der Frontline GmbH identische Bezeichnung „ROSCOE“ für identische Waren verwende. So würde der Angeschriebene auf seiner Website einen Hut unter der Bezeichnung „ROSCOE“ anbieten. Ein Screenshot wurde in dem Schreiben abgebildet. Rechtsanwalt Oliver Löffel führt aus, dass die Frontline GmbH ihn gebeten habe, noch keine Abmahnung zu versenden, sondern dem Angeschriebenen Gelegenheit zu geben, ihm mitzuteilen, warum er sich berechtigt sehe, die Bezeichnung „ROSCOE“ zu verwenden. Dem Angeschriebenen wird eine Frist zur Information bis zum 28.8.2015 gesetzt.

Richtiges Verhalten im Falle einer Berechtigungsanfrage

Sollten auch Sie eine derartige Berechtigungsanfrage erhalten haben, dann sollten Sie in jedem Falle fristgerecht reagieren und am besten sofort mit mir darüber sprechen. Der Vorteil einer solchen Berechtigungsanfrage liegt darin, dass bislang noch keine kostenpflichtige Abmahnung in der Welt ist. Sollte der in dem Berechtigungsschreiben genannte Vorwurf zutreffen, dass von Ihnen also tatsächlich eine Marke zu Unrecht benutzt wurde, dann könnte es empfehlenswert sein, von sich aus freiwillig eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, damit der Rechteinhaber Sie nicht mehr kostenpflichtig abmahnen kann. Im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung beginnen die Kosten meiner Erfahrung nach bei rund 1.300 EUR bis 1.800 EUR.

 

Handeln Sie im Falle einer Berechtigungsanfrage überlegt und fristgerecht

Sie sollten daher sofort handeln. Schicken Sie mir Ihre Berechtigungsanfrage zu und ich werde schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Berechtigungsanfrage (keine Abmahnung) Frontline GmbH

 

wegen Verkauf von Kopfbedeckungen unter dem Markennamen „ROSCOE

 

vertreten durch Rechtsanwälte Löffel Abrar

 

Stand: 08/2015

 

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