Sonova Consumer Hearing GmbH Berechtigungsanfrage / Abmahnung

 

wegen Bildrechtsverletzung

 

vertreten durch Eisenführ Speiser Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2023

 

Mir liegt ein Schreiben der Sonova Consumer Hearing GmbH, vertreten durch die Eisenführ Speiser Rechtsanwälte vom 19.01.2023 mit dem Betreff „Bildrechtsverletzung“ vor. Die Auftraggeberin der Abmahnung sei Inhaberin der Nutzungsrechte an einem Bild. Das Foto sei gemäß § 3 Absatz 2 Urhebergesetz (UrhG) als Lichtbildwerk, jedenfalls aber gemäß § 72 UrhG als Lichtbild geschützt. Der Abgemahnte verwende das Bild ohne Genehmigung und damit unberechtigt.

 

Es würden daher die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Abmahners  verletzt. Jetzt bestünden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert mitzuteilen, aus welchen Gründen er sich zur Nutzung des Fotos für berechtigt halte. Es wird eine Frist bis zum 27.01.2023 gesetzt. Sofern eine Berechtigung nicht nachgewiesen werden kann wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In der vorformulierten Erklärung soll die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg vereinbart werden.

 

Kosten sollen nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr (RVG) gemäß Nr. 2300 zuzüglich einer  Auslagenpauschale gemäß VV 7002 in Höhe von 20,00 EUR erstattet werden, mithin insgesamt 627,13 EUR.

 

Schadensersatz wird „noch“ nicht gefordert.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.