Über eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, vertreten durch die MBBS Rechtsanwälte hatte ich bereits hier berichtet. Jetzt liegt mir eine aktuelle Abmahnung vom 16.07.2024 vor. Es geht um einen Kartenausschnitt, welcher vom Abgemahnten rechtswidrig verwendet werden soll.

 

Was ist das Besondere an diesem Fall?

Der Abgemahnte hat das Bild mit dem Kartenausschnitt bei der Agentur Canva nachweislich gekauft. Er verfügt also über eine Lizenz von Canva. Daher fühlte sich der Abgemahnte auch zu Unrecht abgemahnt, aber ist das wirklich so?

 

Canva ist gar nicht berechtigt das Bild anzubieten

Die MBBS Rechtsanwälte haben dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die Agenur Canva überhaupt nicht dazu berechtigt ist, das Bild anzubieten. Trotzdem kann man das Bild bei Canva kaufen.

 

Und jetzt? Hat der Abgemahnte von Canva vielleicht gutgläubig Nutzungsrechte erworben?

Im Urheberrecht ist kein Rechtserwerb von Nichtberechtigten vorgesehen, d.h. der Abgemahnte konnte trotz seiner Kaufes keine Rechte an dem Bild  van Canva erwerben. Ein Gutglaubenserwerb ist im Urheberrecht unmöglich. Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken können entweder nur vom Urheber selbst oder von einer in lückenloser Kette durch den Urheber befugten Person erworben werden.

 

Gibt es Regressansprüche gegen Canva?

Grundsätzlich ja, jedoch dürfte sich eine Rechtsdurchsetzung gegen Canva als schwierig erweisen, da Canva den Geschäftssitz im außereuropäischen Ausland ( laut Impressum in Australien) hat.

 

Die mir vorliegende Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ist daher leider berechtigt, auch wenn der Abgemahnt das Bild nachweislich bei Canva gekauft hat.

 

Trotz berechtigter Abmahnung sollte jedoch die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden. Auch über die Kostenforderungen sollte verhandelt werden. Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahner: MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Vertreter des Abmahners: MBBS Rechtsanwälte

Stand: 07/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.