Gegenstand der Abmahnung
Über eine Abmahnung vom Modehaus Bottega Veneta S.r.l. hatte ich hier bereits berichtet. Jetzt liegt mir eine weitere Bottega Veneta Abmahnung vom 22.09.2025 vor. Es geht um Nachahmungen des Ohrringmodells „Drop“. Bottega Veneta lässt sich auch hier durch die bocklegal Rechtsanwälte vertreten.
Das Ohrringmodell ,,Drop“
Das Ohrringmodell „Drop“ zählt zu den sehr bekannten Ohrringmodellen von Bottega Veneta. Erschienen ist das Ohrringmodell im Jahre 2022. Der Ohrring gleicht einem gekrümmten Tropfen. Die tropfenförmige Gestaltung äußert sich dergestalt, dass eine schmal beginnende und längliche Form zunehmend in eine Art Kugelform übergeht, heißt es in der Abmahnung. Es läge eine Art einseitig zulaufende Kugel vor, wobei der Abschluss der schmalen Stelle abgerundet ist. Es befinden sich mehrere Abbildungen in der Abmahnung.
Testkauf beim Abgemahnten
Der Abgemahnte Händler soll fast identische Nachahmungen des Ohrringmodells angeboten haben. Dies verletzte die Rechte von Bottega Veneta. Es wird ein Anspruch auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Anerkennung der Schadenstragungspflicht, Vernichtung sowie auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.
Die Fristen in der Abmahnung
Bis zum 29.09.2025 soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Die Auskunftserteilung und Rechnungslegung, die Anerkennung der Schadenstragungspflicht dem Grunde nach, die Verpflichtung zum Rückruf der beanstandeten Waren und die Entfernung dieser aus den Vertriebswegen, die Zustimmung zur Herausgabe der beanstandeten Waren an einen
Gerichtsvollzieher sowie den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten (Streitwert 100.000 EUR, 2.362,91 EUR) soll bis zum 06.10.2025 erfolgen.
Vertretung durch erfahrenen Fachanwalt ratsam
Allein sollten Sie sich nicht um die Sache kümmern. Das Kostenrisiko ist viel zu hoch! Zudem lässt sich Bottega Veneta von hochspezialisierten Experten vertreten. Stellen Sie durch meine Beauftragung Waffengleichheit her.
Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.
Abmahnung Bottega Veneta S.r.l.
wegen unzulässiger Verkauf von Nachahmungen des Ohrringmodells „Drop“
vertreten durch bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH
Stand: 09/2025
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.