Gegenstand der Abmahnung

Die Coty Germany GmbH hat am 09.12.2015 durch die Lubberger Lehment Rechtsanwälte, Meinekestraße 4, 10719 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Vasilena Babacheva führt hierzu in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass ihre Mandantin Parfums herstelle und vertreibe, u.a. der Marke Davidoff. Als exklusive Lizenznehmerin sei die Coty Germany GmbH von der Markeninhaberin ermächtigt, die Rechte aus der Marke im eigenen Namen geltend zu machen.

 

Im Rahmen ihrer ständigen Marktbeobachtung sei ihre Mandantin auf das Angebot des Abgemahnten auf der Plattform www.ebay.de aufmerksam geworden. Dort würde der Empfänger des Abmahnschreibens in großem Umfang Parfums verschiedener Hersteller vertreiben. Es werde Bezug genommen auf zwei Angebote des Abgemahnten, bei denen auf den Produktfotos jeweils nur der Flakon ohne Karton abgebildet sei. In den Artikelbeschreibungen würde es u.a. heißen „ohne Verpackung, wie abgebildet“.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Coty Germany GmbH?

Der Vertrieb von unverpackten Parfums verletze die Markenrechte ihrer Mandantin gemäß Art. 13 Abs. 2 GMV, so die Rechtsanwälte Lubberger Lehment. Weiter heißt es sodann, dass der Vertrieb von unverpackten Waren die Identitäts- und Garantiefunktion der Ware verletze, da die vorgeschriebenen Angaben zur Identifizierung des Herstellers auf den Verpackungen aufgedruckt und die Bestandteile des Produktes ausschließlich auf dieser gekennzeichnet seien. Ferner verletze der Vertrieb von unverpackten Parfums das Image der Waren, da die Verpackung von Luxusparfums ebenso wie der Flakon die Wertschätzung der Ware und damit den Ruf der Marke verkörpern würde, so Rechtsanwältin Vasilena Babacheva.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die der Abmahnung als Anlage beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 23.12.2015 abzugeben. Sollte die unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehen, würden die Rechtsanwälte Lubberger Lehment der Coty Germany GmbH empfehlen, ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

 

Ferner stehe der Abmahnerin gemäß § 19 i.V.m. § 125b Nr. 2 MarkenG ein Auskunftsanspruch gegen den Abgemahnten zu. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, innerhalb der vorgenannten Frist Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Nach erfolgter Auskunftserteilung werde die Coty Germany GmbH ihren Schadensersatzanspruch beziffern. Es ergeht der Hinweis, dass sollte eine Auskunft sowie eine ergänzende Erklärung, dass der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkenne, nicht fristgerecht vorliegen, würden die Lubberger Lehment Rechtsanwälte ihrer Mandantin auch insoweit zu einem unverzüglichen gerichtlichen Vorgehen raten.

 

Bereits mit der Abmahnung werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 50.000 EUR in Höhe von insgesamt 1.531,90 EUR geltend gemacht. Dieser sei zahlbar bis zum 23.12.2015.

Abmahnung Coty Germany GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Davidoff“

vertreten durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.