Abmahnungen werden vom Schuldner oftmals als äußerst forsch formuliert empfunden. Die Androhung gerichtlicher Schritte jagt vielen Betroffenen zunächst einmal Angst ein. Aber gehört die Androhung gerichtlicher Schritte in eine Abmahnung? Oder überschreitet ein Gläubiger die Grenze des erlaubten. Einige gehen sogar soweit und sehen das Abmahnungsschreiben als Nötigung an.

 

Die Androhung gerichtlicher Schritte in einer Abmahnung ist nicht zu beanstanden.

Wir haben uns mit diesem Thema bereits ausführlich befasst. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Es ist vollkommen in Ordnung, dass ein Gläubiger die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe androht. Das ganze ist kein Spiel. Dem Schuldner muss klein sein, dass es für Ihn Konsequenzen haben wird, wenn er die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgibt. Der Gläubiger muss ferner nicht sagen, was er genau zu unternehmen gedenkt, wenn die Frist vertrichen ist.  Das Gesetz bietet dem Gläubiger zahlreiche Reaktionsmöglichkeiten. Diese kann und sollte er auch voll ausschöpfen.