In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11, 12 EGBGB heißt es:
§ 1 [1] Informationspflichten
(1) 1Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
…
11. gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge,
12. gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht,
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB verpflichtet den Unternehmer über gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrages oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge zu informieren. Bei Dauerschuldverhältnissen hat der Unternehmer den Verbraucher über die Laufzeit des Vertrages sowie über die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge zu informieren. Verlängern sich Verträge automatisch, so ist der Verbraucher über die Kündigungsbedingungen zu informieren.
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB verpflichtet den Unternehmer über gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht zu informieren.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.