Gestern Abend, am Montag, den 20.10.2015, habe ich mal wieder zahlreiche Schreiben der altbekannten Debcon GmbH aus Bottrop erhalten. Überschrieben sind die auf den 19.10.2015 datierten Schriftsätze mit „Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft„.

 

Die Debcon GmbH meint, dass die von mir vertretene Mandantschaft nur zwei Möglichkeiten habe, den laufenden Rechtsstreit zu beenden und zwar entweder durch Zahlung des angebotenen Pauschalbetrages oder indem ein angekündigtes Gerichtsverfahren abgewartet wird. In der nachfolgenden Tabelle habe ich einmal aufgelistet, um welchen Gläubiger es geht, welche Gesamtforderung angeblich besteht und durch welche Zahlung der Rechtsstreit erledigt werden könnte.

Extrem kurze Bedenkzeit – Druckaufbau?

Bei mir sind die ganzen Faxe Gestern Abend ab 20:09 Uhr eingegangen. Mein Team ist dabei, diese an die Mandanten weiterzuleiten. Das Problem ist häufig, dass die Kontaktdaten der Mandanten inzwischen veraltet sind, da die Vorgänge teilweise noch aus 2011 resultieren. Die Debcon GmbH erwartet bei Annahme des Vergleichsangebotes den Geldeingang bereits bis zum 26.10.2015. Die Betroffenen haben also noch nicht einmal eine Woche Zeit, über das Angebot nachzudenken.

 

Meiner Meinung nach soll durch diese extrem knappe Frist Druck aufgebaut und die Betroffenen zur Zahlung bewegt werden.

Vergleichsangebot = Lästigkeitsgebühr?

Die angebotenen Vergleichsbeträge haben meiner Ansicht nach eher den Charakter einer Lästigkeitsgebühr. Betroffene wollen endlich vor der Debcon GmbH Ihre Ruhe haben und nicht ständig wieder mit diesen Schreiben konfrontiert werden. Die meisten Betroffenen interessiert es inzwischen gar nicht mehr, ob die geltend gemachten Beträge überhaupt bestehen oder nicht. Bei z.B. 75 EUR statt 443,04 € überlegt man nicht lange und zahlt einfach. Damit hätte die Debcon GmbH dann gewiss ihr Ziel erreicht.

Droht wirklich ein Gerichtsverfahren?

Theoretisch ja, jedoch habe ich Zweifel daran, ob es dazu kommen wird. Mir persönlich ist jedenfalls nicht ein einziges Verfahren bekannt, in denen die Debcon GmbH Ihre angeblichen Forderungen auch gerichtlich durchgesetzt hätte.

Zahlen oder abwarten?

Diese Entscheidung kann ich Ihnen leider nicht abnehmen.

Update 21.10.2015: Gestern, Dienstag, der 21.10.2015, hat die Debcon GmbH mir wieder beginnend ab 20:07 Uhr massenhaft Faxe übermittelt. Auch diese Schreiben tragen alle das Datum 19.10.2015. Zahlungsfrist ist der kommende Montag, 26.10.2015. Der Inhalt ist identisch mit den bereits am 20.10.2015 erhaltenen Schriftsätzen. Die gesetzte Frist ist aus meiner Sicht absolut unangemessen kurz.

Update 26.10.2015: Heute haben wir per Post 102 weitere Schreiben der Debcon GmbH erhalten, die alle auf den 21.10.2015 datiert waren und die Zahlungsfrist bereits am kommenden Freitag, den 30.10.2015 endet. Hier soll aus meiner Sicht Druck erzeugt und die Betroffenen zur Zahlung bewegt werden.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!