Sie haben keine vorherige Abmahnung, sondern sofort eine einstweilige Verfügung erhalten? Geht das denn überhaupt? Besteht vielleicht sogar eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung? Es kann doch nicht sein, dass gleich ein Gericht entscheidet, ohne dass man Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt? In welchem Rechtsstaat leben wir? Wer trägt eigentlich die Kosten? Wie kann ich mich dagegen wehren?

 

Diesen Fragen müssen wir Abgemahnten oftmals Rede und Antwort stehen.

Um es kurz zu sagen, eine vorherige Abmahnpflicht gibt es nicht! Ihr Mitbewerber muss Sie nicht zuvor abmahnen. Vielmehr kann er auch sofort gerichtliche Hilfe in Anspuch nehmen. Wer am Ende die Kosten zu tragen hat, ist natürlich eine andere Frage.

 

Häufig finden sich in Onlineshops Hinweise wie: "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!"

Aber bringt dieser Hinweis eigentlich etwas, oder ist das völliger Quatsch? Letzteres ist der Fall. Nehmen Sie derartige Hinweise nicht in Ihrem Shop auf. Kostenpflichtige Abmahnungen können Sie durch eine derartige Klausel nicht verhindern. Weitere Informationen zu sogenannten “Anti-Abmahn-Klauseln” finden Sie auch unter nachfolgendem Link:

http://www.shopsicherheit.de/schutz-vor-abmahnungen-durch-sogenannte-anti-abmahn-klauseln-ist-das-moeglich