Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann lesen Sie sich diese zunächst sorgfälltig durch. Häufig muss man die Sache auch zweimal lesen, bevor man alles verstanden hat. Es gibt aber auch genügend Abmahnungen die so abstrakt formuliert sind, dass man sie ruhig 1.000 mal lesen kann und nicht weiß, was der Abmahner eigentlich will.

 

Welches Verhalten wird in der Abmahnung beanstandet?

Der Abmahner muss Ihnen in der Abmahnung genau sagen, was er für nicht in Ordnung erachtet. Ihnen muss deutlich vor Augen geführt werden, was Sie künftig lassen sollen und aus welchem Grund. Seien Sie den Ausführungen Ihres Abmahners bitte immer sehr skeptisch gegenüber. Nicht selten werden angebliche Wettbewerbsverstöße mit einer derartigen Selbstverständlichkeit behauptet, obwohl es in der Praxis alles andere als unstreitig ist.

 

Fragen Sie im Zweifel einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Das Team der Kanzlei Gerstel erkennt meinst auf den ersten Blick, ob an dem Vorwurf etwas dran ist oder es sich nur um heiße Luft handelt. Lassen Sie sich bitte auch nicht von Doktortiteln oder der Länge des Briefkopfes so mancher Großkanzlei beeindrucken. Auch dort wird nur mit Wasser gekocht.

Wir übersetzen Ihnen dieses Juristendeutsch auch gerne, so dass es auch der Nicht-Jurist versteht.