Bei der Abmahnung ist gleich eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit dabei. Ist es sinnvoll diese einfach zu unterschreiben, oder lauern hier vielleicht Gefahren? Tappe ich unwissentlich in eine Falle? Sollte ich mich beraten lassen. Wer vormuliert mir eine neue Erklärung. Welcher Anwalt ist der Richtige. Und was kostet das alles.

 

Niemals sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben!

Dadurch kommt nämlich ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie sich dann 30 Jahre halten müssen. Daher ist äußerste Vorsicht geboten. Aufgrund der Komplexität der Materie Unterlassungserklärung (auch Unterwerfungserklärung oder Unterlassungsverpflichtungserklärung genannt) haben wir auf unserer Website zahlreiche Hinweise und Informationen zusammengestellt. Natürlich können Sie sich auf unserer Seite unverbindlich dazu informieren. Wir erstellen aber auch gern eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie. Lassen Sie uns doch einfach Ihre Abmahnung zukommen, wir prüfen diese und führen dann ein erstes kostenloses Informationsgespräch mit Ihnen. Im Gespräch lassen sich Ihre Fragen meist am einfachsten klären.

 

Richtig bei Abmahnung beraten lassen.

Bevor Kosten ausgelöst werden, weisen wir Sie natürlich darauf hin. Aber zunächst müssen wir wissen, um was es konkret geht. Dafür benötigen wir immer erst die Unterlagen von Ihnen. Notieren Sie kurz Ihre Telefonnummer dazu und wir melden uns so schnell wie nur möglich bei Ihnen.

Wir stehen Ihnen gern für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung zur Verfügung.