Gegenstand der Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung von Herrn Dietmar Isbaner (Deutsche Notdienstauskunft, Deutscher Notdienstanzeiger) bekommen? Herr Dietmar Isbaner aus Frankfurt am Main, handelt unter Deutsche Notdienstauskunft (im Internet unter infoline24.de zu finden) und Deutscher Notdienstanzeiger (unter schaedlingsbekaempfung-kammerjaeger.notdienstanzeiger.de zu finden). Darüber bietet Herr Dietmar Isbaner u.a. Auskunfts- und Vermittlungsdienste bezüglich Schädlingsbekämpfung an.

 

Die Abmahnung von Dietmar Isbaner

 

Herr Dietmar Isbaner sprach vor diesem Hintergrund die mir nunmehr vorgelegte Abmahnung vom 14.12.2014 gegenüber einem Mitbewerber aus. Der Abgemahnte unterhält bei Facebook ein Profil als Dienstleister bezüglich Schädlingsbekämpfung, Entrümplungen und Tatortreinigung. Zudem werde dieser Facebookauftritt auch in Suchmaschinen innerhalb einer Suche nach u.a. Schädlingsbekämpfung mit Angabe des Ortes gelistet. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass im Wettbewerb derjenige steht, wer gleiche Dienstleistungen und/oder Waren und/oder Produkte im gleichen geographischen Gebiet anbietet und gleiche Kundenkreise mit seiner Werbung anspricht. Dabei kommt es nach Angaben von Herrn Dietmar Isbaner nicht darauf an, ob die Marktteilnehmer nun Dienstleister, Hersteller, Vermittler, Händler oder ähnliches sind.

 

Dietmar Isbaner Abmahnung was tun?

 

Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgehalten, in seinem Facebook-Profil die nach dem Telemediengesetz (TMG) unter § 5 zwingend vorgeschriebenen Pflichtangaben als Impressum nicht leicht erkennbar und/oder nicht unmittelbar erreichbar zur Verfügung zu stellen. Diese Pflichten bestehen laut der Abmahnung zwingend aus mindestens dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen, Anschrift, Angaben die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbarer  Kommunikation ermöglicht, einschließlich E-Mailadresse und Angaben für die zuständige Handwerkskammer und Aufsichtsbehörde. Diese Angaben seien unter den Begriffen Impressum, Kontakt oder Anbieterkennzeichnung abrufbar bereit zu halten. Zwar hat der Abgemahnte einen Link auf seine Hompage in dem Facebook-Profil hinterlegt, diesem fehlt jedoch der rechtlich vorgeschriebene Zusatz „Impressum“, „Kontakt“ oder „Anbieterkennzeichnung“, so die weiteren Ausführungen des Herrn Dietmar Isbaner. Ein bloßer Link auf die Homepage genüge nach ständiger Rechtsprechung unter keinen Umständen. Der Abgemahnte wird zur Unterlassung aufgefordert. Herr Dietmar Isbaner gibt an, zwecks Beweissicherung Screenshots des Facebookauftritts sowie der Homepage angefertigt zu haben.

 

Kosten der Abmahnung von Dietmar Isbaner

 

Aufgrund der begangenen Verletzung sei der Abgemahnte zum Ersatz der notwenig gewordenen Aufwendungen verpflichtet. Auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wurde verzichtet. Lediglich wurde Rechtsrat eingeholt, wodurch sich die Kosten der Aufwendungen angeblich reduziert haben. Es wird die Begleichung einer der Abmahnung beigelegten Rechnung in Höhe von 107,41 € gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus 19,50 € für Daten- und Beweissicherung, 70,00 € Rechtsrat, Identitäts- und Adressfeststellung, Recherche, 0,90 € Porto und der MwSt zusammen. Für die Zahlung des Rechnungsbetrages wird eine Frist von 14 Kalendertagen ab Zustellung gesetzt.

 

Die vorformulierte Unterlassungserklärung von Dietmar Isbaner

 

Weiterhin wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die der Abmahnung beigelegte vorformulierte Unterlassungserklärung bis zum 21.12.2014, 12:00 Uhr abzugeben. In dieser Erklärung würde der Abgemahnte sich dazu verpfichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine fällig werdende Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € zu zahlen. Dem Abgemahnten wird anheim gestellt, der Abmahnung mit der gebotenen Eile gerecht zu werden um unnötige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie weiteren Ärger und erheblichen Zeitwaufwand zu vermeiden. Die Abmahnung erstreckt sich über 5 Seiten. Sodann liegt die Rechnung und eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

 

Erfahrung mit Dietmar Isbaner

 

Ich hatte bereits aktiv mit Hern Dietmar Isbaner zu tun. Sie sollten auf gar keinen Fall ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und erst Recht nichts bezahlen. Wenn überhaupt, dann sollten Sie in Erwägung ziehen, Herrn Dietmar Isbaner fristgerecht eine abgeänderte Unterlassungserklärung zu übermitteln. Dabei helfe ich Ihnen gern. Bundesweit steht ich Ihnen zur Verfügung.

Abmahner: Dietmar Isbaner

Gegenstand der Abmahnung: Impressum

Stand:12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.