Am 22.07.2022 hat Frau Susanne Schober dem Betreiber einer Webseite eine E-Mail (keine Abmahnung) gesendet mit dem Betreff „Meldung Datenschutzverstoß auf (Name der Webseite).de – Frist bis 05.08.2022.
Schriftart von Google Fonts
Am 20.07.2022 hat Frau Susanne Schober nach eigenen Angaben die Internetseite des Angeschriebenen besucht und dabei festgestellt, dass diese Webseite eine Schriftart von Google Fonts ohne ihre Zustimmung von deren Server lädt.
In technischer Hinsicht werde diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich die Internetseite aufbaut und bevor dem Webseitenbesucher überhaupt die Möglichkeit gegeben wird, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen, heißt es in der E-Mail. Dabei werde die IP-Adresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google sei in der Lage, den Webseitenbesucher zumindest teilweise zu identifizieren und auch den Verlauf nachzuvollziehen.
Einverstanden sei Frau Susanne Schober damit nicht gewesen. Diese Art der Übermittlung der IP-Adresse sei ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Google Fonts könne auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt werde und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google vorgenommen werde.
Frau Susanne Schober ist hierüber verärgert und fordert, dass es der Angeschriebene unterlässt, bei einem Aufruf der Internetseite die IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.
100 EUR Forderung – immaterieller Schaden
Der Angeschriebene soll ebenfalls 100 EUR bis zum 05.08.2022 an Frau Susanne Schober überweisen.
Drohung mit Rechtsanwalt
Mit fristgerechter Zahlung würde Frau Schober die Angelegenheit als erledigt ansehen. Ferner geht Sie davon aus, dass der Angeschriebene den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beendet. Unterbleibt die Zahlung, so werde Frau Schober einen Anwalt zu Rate ziehen, heißt es in der E-Mail.
Lesen Sie auch:
Post bzw. E-Mail von: Susanne Schober
Betreff: Meldung Datenschutzverstoß auf www.(Webseite wird genannt).de
Vertreter: niemand, schreibt die E-Mails selbst
Gegenstand des Schreibens: Schriftart von Google Fonts wird auf Webseite benutzt
Stand: 07/2022
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