Haben auch Sie eine E-Mail von Herrn Martin Poettgen mit dem Betreff „Unauthorisierte Bildverwendung – Unterlassung und Honorarrechnung“ erhalten? Die Wichtigkeit der E-Mail wurde mit „Hoch“ gekennzeichnet. Die E-Mail lautet auszugsweise wie folgt:

Guten Tag,

 

hiermit zeige ich an, dass ich Urheber und Rechteinhaber des von Ihnen
unrechtmäßig verwendeten Fotos:

http://www.XXXXXXXX.jpg

 

…auf dieser Internetseite:

http://www.XXXXXXXXXXXXX

 

…bin. Einen Screenshot finden Sie anbei.

 

Die Herkunft des Fotos ist über das von mir eingeblendete Wasserzeichen
zweifelsfrei nachweisbar und durch angefertigte Screenshots
(siehe Anlage) belegbar.

 

Ich fordere Sie auf…

1. die Nutzung des Fotos unverzüglich einzustellen.

 

2. unverzüglich die beiliegende Honorarrechnung für die bisherige Nutzung zu begleichen.

Diese Rechnung finden Sie anbei. Alternativ liegt Sie online zum Download bereit: http://downloadXXXXXXXXXXXX.pdf

 

Freundliche Grüße aus der Ruhrstadt sendet

 

Martin Poettgen

Screenshots sind der E-Mail beigefügt und diese Rechnung über 661,60 EUR:

Nicht voreilig bezahlen

Bitte machen Sie nicht den Fehler und überweisen vorteilig den von Herrn Martin Poetgen geforderten Betrag! Grundsätzlich finde ich es gut, dass Herr Martin Poettgen selbst seine Rechte geltend macht und nicht gleich einen Anwalt mit der Aussprache einer kostenpfllichtigen Abmahnung beauftragt.

 

Herr Poettgen kann natürlich keine Fantasiebeträge fordern. Ich habe Zweifel daran, ob jemals jemand überhaupt bereit gewesen ist, derart hohe Beträge für die Nutzung eines Bildes an Herrn Poettgen zu bezahlen. Das wäre in der heutigen Zeit eher ungewöhnlich.

Was tun bei einer Zahlungsaufforderung von Martin Poettgen?

Wenden Sie sich am besten sofort an mich und nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Leiten Sie die Zahlungsaufforderung am besten sofort per E-Mail an mich weiter, ich sehe mir diese an und melde mich dann umgehend bei ihnen zurück.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!