Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Auf der Hub 4, 61239 Ober-Mörlen, unterzeichnet von Rechtsanwalt J. F. Reimertshofer, vom 13.1.2020 vorgelegt. Inhaltlich geht es um die Versendung von Werbe-E-Mails an eine Privatperson.

 

Unzulässige E-Mail Werbung führt zur Abmahnung

Der Auftraggeber habe jedoch keinerlei Interesse an dieser oder anderer Werbung per E-Mail und verlange deshalb Unterlassung nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zunächst solle die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden. Eine außergerichtliche Streitbeilegung könne aber nur erfolgen, wenn der Abgemahnte bis spätestens 20. Januar 2020 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgebe.  

 

Vorsorglich weist die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft dass der Bundesgerichtshof festgestellt habe, dass der Begriff der Werbung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens umfasse, die auf Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sei. Damit sei außer der unmittelbar produktbezogenen Werbung auch die mittelbare Absatzförderung – beispielsweise in Form der Imagewerbung wie in der vorliegenden E-Mail – erfasst.

 

Nach dem Grundsatz der Geschäftsführung ohne Auftrag könne der Auftraggeber der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft auch ausdrücklich Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für diese Abmahnung verlangen. Die Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 2.000,00 EUR berechnet und summieren sich auf 255,85 EUR brutto. Ein Zahlungsziel ist dem mir vorliegenden Schreiben nicht zu entnehmen.

 

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung

Wurden auch Sie von der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abgemahnt, weil Sie unerwünschte Werbe-E-Mails (Spam-Mails) versandt haben sollen? Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Mein Team und ich freuen uns, von Ihnen zu hören.

Abmahnung Privatperson

wegen unzulässiger E-Mail-Werbung

vertreten durch Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.