Ich habe den eBay-Auftritt eines gewerblichen Verkäufers bei eBay überarbeitet und dem Verkäufer seine AGB nebst Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Datenschutzerklärung nebst Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung zukommen lassen. Als der Händler jetzt mit der Überarbeitung fertig war, wandte er sich an mich, mit der Bitte, um Überprüfung. Bei dieser Überprüfung habe ich bemerkt, dass der eBay-Verkäufer in der Artikelbeschreibung sowohl seine Anbieterkennzeichnung, als auch die erhaltenen AGB zusätzlich zu den eBay-Feldern hinterlegt hatte. Es kommt hinzu, dass in diesem Fall sogar die AGB in der Artikelbeschreibung in einer sehr kleinen Scroll-Box hinterlegt worden sind, wo lediglich die ersten zehn Zeilen zu lesen sind.

eBay Artikelbeschreibung nicht für AGB nutzen

Ich rate, jedem eBay-Verkäufer, die Artikelbeschreibung – wie der Name schon sagt -, ausschließlich für die Beschreibung des Artikels zu verwenden und dort keinerlei rechtlichen Angaben zu machen. Machen Sie in der Artikelbeschreibung bitte keine Angaben zur Anbieterkennzeichnung, hinterlegen Sie dort auch keine AGB oder eine Widerrufsbelehrung oder das Muster-Widerrufsformular, oder die Datenschutzerklärung. Beschreiben Sie einfach nur Ihre Artikel und die rechtlichen Angaben hinterlegen Sie dann ausschließlich in den von eBay vorgegebenen Feldern, also dem Feld „rechtliche Informationen des Verkäufers“, sowie dem Feld „Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot“.

Weniger ist manchmal mehr

Wenn Sie die AGB und auch die Artikelbeschreibung oder auch sonstiges doppelt hinterlegen und es sind künftig Änderungen vorzunehmen, dann müssten Sie alles doppelt ändern, weil sich die Angaben auch mehrfach in Ihren Angeboten befinden. Dies endet erfahrungsgemäß in einem Durcheinander und Chaos. Daher ist es am einfachsten und am zeitsparendsten, wenn Sie wirklich nur die Beschreibung für Ihre Artikelbeschreibung nutzen und die von eBay vorgegebenen Felder für die rechtlichen Informationen. Nur so können Sie künftige Änderungen schnell und effektiv, also zeitsparend umsetzen.

 

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