Das LG Hamburg hat das eBay-Banner mit der Aufschrift „Transparenz für Käufer! Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ als wettbewerbswidrig eingestuft und folgenden Beschluss erlassen:

"Im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

v e r b o t e n,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über XXXXX mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform eBay den nachfolgenden eBay-Banner mit der Aufschrift "Verkäufer trägt eBay-Gebühren!" zu verwenden:

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 20.000,00 zur Last."