Urheberrechtsverletzung eBay Bild

Mein Bild wird bei eBay von einem anderen Nutzer benutzt! Ich will gegen die Bildrechtsverletzung vorgehen.

 

Ist eine Abmahnung möglich?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

 

Ich frage dann zunächst denjenigen, dessen Bild bei eBay verwendet wird, ob er selbst bei eBay aktiv ist und das benutzte Bild selbst in einer eigenen Auktion schon einmal verwendet hat. Lautet die Antwort nein, dann kann direkt die Abmahnung vorbereitet werden. Lautet die Antwort aber „ja“, dann ist Vorsicht geboten und zwar aus folgendem Grund:

 

In § 3 Nr. 6 der eBay-AGB heißt es:

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.

 

Was hat es mit dem eBay-Katalog auf sich?

Weitere Infos zum eBay-Katalog findet man dann bei eBay hier. Dort heißt es:

Inhalte für Produktkatalog freigeben und nutzen

Um den Verkauf von Artikeln möglichst bequem zu gestalten, bieten wir Verkäufern einen Produktkatalog mit Fotos, Artikelbeschreibungen und Spezifikationen. Dieser wird von Nutzern und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt.

 

Verkäufer können beim Erstellen ihrer Angebote Inhalte aus diesem Produktkatalog nutzen, sodass sie in diesem Fall nicht selbst die Artikelbilder beschaffen müssen.

 

Nach unserem Ermessen können wir die von Ihnen hochgeladenen Angebots-Fotos verwenden, um Produkte in unserem Produktkatalog darzustellen.

 

Fotos in allen Ihren Angeboten werden auf eine mögliche Aufnahme in den Katalog geprüft. Es gibt aber keine Garantie, dass einzelne oder alle Ihrer Fotos ausgewählt werden.

andere dürfen Bilder ungestraft benutzen – Abmahnung nicht möglich

Sollten die Bilder also im eBay-Katalog gelistet sein, dann könnte man nichts dagegen machen. Eine Abmahnung wäre unberechtigt. Viele Abmahner wissen das nicht. Daher lohnt sich immer ein Blick in den eBay Katalog!

 

Sie haben Fragen? Gern können Sie sich bei mir melden.