Gegenstand der Abmahnung

Aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung sprach die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin im Namen der Euro-Cities AG, ebenfalls aus Berlin, unter dem 13.01.2015 eine Abmahnung aus. Laut den Ausführungen in dem Abmahnschreiben betreibt die Euro-Cities AG unter der Domain www.stadtplandienst.de einen Stadtplandienst. Umfangreiches Kartenmaterial werde dabei öffentlich zugänglich gemacht und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Diese Stadtpläne sind urheberrechtlich geschützt und die Euro-Cities AG sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser Kartografie.

 

Abmahnung Euro-Cities AG

 

Nunmehr habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Abgemahnte zwei Kartenausschnitte ins Internet gestellt hat. Hierbei handelt es sich nach Angaben der Kanzlei Meissner & Meissner um Ausschnitte aus dem Kartenmaterial der Euro-Cities AG. Der Abmahnung sind entsprechende Ausdrucke beigefügt.

 

Die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ebenfalls illegal ist die mit der Einstellung einer Datei verbundene Vervielfältigung. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne dieser Vorschrift sei bereits dann gegeben, wenn eine Internetseite bei Eingabe der URL von Dritten abrufbar sei, so die weiteren Ausführungen in dem Abmahnschreiben.

 

Da der Abgemahnte Betreiber der Internetseite sei, sei er auch für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Er sei insoweit der Euro-Cities AG gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet.

 

Euro-Cities AG Abmahnung durch Meissner Meissner Rechtsanwälte

 

Der Abgemahnte wird daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 23.01.2015 aufgefordert.

 

Der Schadensersatzanspruch wird auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Die Konditionen hängen insbesondere von der Größe des gewünschten Kartenausschnitts ab. Die Nutzungsbedingungen kann der Abgemahnte unter www.stadtplandienst.de einsehen. Es wurde sodann durch die Kanzlei Meissner & Meissner eine Tabelle der Lizenzgebühren, berechnet nach Kartengröße und Flächeninhalt, eingefügt.

 

Die streitgegenständlichen Kartenausschnitte hatten eine Größe von 791 x 392 und 795 x 388 Pixel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsgrundlage immer die Originalgröße des Kartenausschnitts aus dem Stadtplandienst mit 72 dpi Auflösung ist. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung wäre für die Kartenausschnitte somit angeblich ein Betrag in Höhe von 750,00 € (je 375,00 € pro Ausschnitt) zzgl. MwSt zu zahlen gewesen.

 

Es werden sodann Ausschnitte aus zwei Urteilen abgedruckt, die belegen sollen, dass die Angemessenheit der Lizenzgebühren durchaus bestätigt worden sind.

 

Da der Abgemahnte das Kartenmaterial ohne einen Hinweis auf die Quelle genutzt habe, wird zudem ein Zuschlag von 50% der üblichen Lizenzgebühren geltend gemacht. Auch hierzu wird ein Hinweis des Kammergerichts zitiert.

 

Was fordert die Euro-Cities AG?

 

Im Ergebnis wird von dem Abgemahnten ein Schadensersatz in Höhe von 1.125,00 € gefordert.

 

Sollte der Abgemahnte allerdings auch in Zukunft an einer Nutzung des Kartenmaterials interessiert sein, bietet die Euro-Cities AG ihm den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages an. In diesem Fall würde sie sodann auf den einfachen Schadensersatz verzichten, Unberührt hiervon würde jedoch die Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten bleiben.

 

Die Kosten der Rechtsverfolgung werden in der Abmahnung mit 612,80 € beziffert und wurden nach einem Gegenstandswert von 7.500,00 € berechnet. Hinzuzurechnen sei ein Betrag in Höhe von 95,00 € für die Dokumentation der Urheberrechtsverletzung durch die GEKA mbH. Es nämlich mit der GEKA mbH vereinbart, dass diese die recherchierten Verstöße dokumentiert, die Beweismittel sichert und die Rechercheergebnisse in schriftlicher, geordneter, übersichtlicher und gerichtsverwertbarer Weise zusammenstellt.

 

Insgesamt wird der Abgemahnte daher zur Zahlung einer Forderung in Höhe von 1.832,80 € bis zum 23.01.2015 aufgefordert.

 

Abmahnung Dr. Christian Meissner Rechtsanwalt

 

Die Abmahnung belauft sich auf 7 Seiten und ist von Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner unterzeichnet. Es ist sodann eine Vollmacht vom 08.01.2015 sowie Ausdrucke der besagten Kartenausschnitten beigefügt. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei.

 

Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Meissner ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und laut Rechtsanwaltsregister seit dem 16.10.2002 als Anwalt zugelassen. Er arbeitet in der Kanzlei Meissner & Meissner mit Patentanwalt Dipl.-Ing. Peter E. Meissner, Patentanwalt Dipl.-Ing. Lothar Henze und dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Alexander Meissner zusammen. Im Internet findet man die Kanzlei unter www.officemeissner.de.

Abmahner: Euro-Cities AG

Vertreter des Abmahners: Anwaltskanzlei Meissner & Meissner

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.