Es ist mal wieder Weihnachten. 1. Weihnachtsfeiertag, 2. Weihnachtsfeiertag. Gerade an Feiertagen kann es sehr schwierig sein, einen Rechtsanwalt zu erreichen. Kurze oder auslaufende Fristen in Abmahnungen können auch auf die Weihnachtstage fallen. Damit auch Sie beruhigt Weihnachten genießen können, bin ich auch an den Feiertagen für Sie per Handy und E-Mail erreichbar.

 

Sollte Ihnen ein Abmahner z.B. eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 1. Weihnachtsfeiertag gesetzt haben, so wäre als Frist der nächste Werktag maßgeblich, vgl. § 193 BGB.

§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Rechtsanwalt Gerstel Weihnachten erreichbar

Mein Büro ist grundsätzlich über Weihnachten geschlossen. Sie können mich in dringenden Notfällen (z.B. erhaltene Abmahnung) unter meiner Rufnummer 0160 – 5563918 erreichen, oder Sie schreiben mir eine E-Mail an hilfe@abmahnung.de.

Ich habe den Ablauf für Sie so einfach wie nur möglich gestaltet:

 

1. Sie lassen mir Ihre vollständige Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail, Fax oder per Post zukommen.

 

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung und rufe Sie schnellstens kostenlos zurück. Die Erstberatung ist GRATIS!

 

Ihr Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Ich helfe Ihnen gern.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!