Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Muster für eine Hersteller- / Händlergarantie sind veraltet. Neue Muster, die die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigen finden Sie hier:

 

 

Die Werbung mit Garantien wird nach wie vor sehr oft abgemahnt. Bei der Werbung mit Garantien ist zu beachten, dass der geschäftlich unerfahrene Verbraucher vor Irreführungen durch unklare, missverständliche oder unvollständige Garantieerklärungen geschützt werden soll.

Voraussetzungen einer Garantiewerbung

Wenn Sie als Händler mit einer Garantie werben möchten, dann ist zwingend folgendes zu beachten: Eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Damit ist die Fassung und der Umfang der verwendeten Worte sowie der Satzbau gemeint. Schachtelsätze, seitenlanger Text, ein verwirrender Satzbau etc. sind zu vermeiden. Gerade im Onlinebereich ist es zu empfehlen, klare Schlagwörter zu nutzen. Fachausdrücke und Fachwörter sollten dabei nur dann verwendet werden, wenn Sie als Händler erwarten können, dass die Begriffe auch von ihren Kunden verstanden werden.

 

Eine Garantieerklärung muss enthalten

 

  • die Dauer des Garantieschutzes
    Der Zeitraum der Garantie („Garantiefrist“) ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (z.B. 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (z.B. Rechnungsdatum, Übergabe der Sache, Inbetriebnahme etc.). 
  • den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes 
    Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (z.B. der Garantieschutz erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland; Europaweit) 
  • den Inhalt der Garantie 
    Es muss angeben werden, was genau Gegenstand der Garantie ist, also für was genau eigentlich die Gewähr übernommen wird. 
  • Namen und Anschrift des Garantiegebers
    Es muss der Garantiegeber genannt werden und zwar mit vollem Namen (Firma) und der zustellungsfähigen Anschrift. 
  • alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind
    Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein „Garantieformular“ ausgefüllt und eingesendet werden? 
  • den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden
    Mit „gesetzliche Rechte“ sind die Mängelrechte nach den §§ 437 ff. BGB gemeint. Dem Verbraucher muss vor Augen geführt werden, dass die Garantie seine gesetzlichen Rechte nicht verletzt, sondern seine Rechtsstellung vielmehr erweitert.

 

Diese gesetzlichen Anforderungen können Händler nur durch die Angabe entsprechender Garantiebedingungen erfüllen. Daher stelle ich Ihnen nachfolgend jeweils eine Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Hersteller- und einer Händlergarantie zur Verfügung.

Wann und wo sind die Garantiebedingungen anzugeben?

Unbedingt bereits online in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Garantieangabe.

Sie könnten

 

  • die Garantiebedingungen direkt in der Artikelbeschreibung angeben;
  • bei der Garantieangabe einen *-Hinweis anbringen, welcher noch auf derselben Angebotsseite erläutert wird;
  • die Garantiebedingungen z.B. auf einer Unterseite hinterlegen und das Wort „Garantie im Angebot“ jeweils mit dieser Unterseite aktiv verlinken (der Link muss anklickbar sein);
  • die Garantieangabe auch direkt mit der Seite Ihrer Webseite oder der des Herstellers verlinken, wo die Garantiebedingungen zu finden sind.
    Gefahr: Eine unzureichende Garantieerklärung des Herstellers müssten Sie sich zurechnen lassen und Sie könnten dafür abgemahnt werden.

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt gewiss noch weitere Möglichkeiten.

Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Herstellergarantie

Hinweis: Nachfolgend erhalten Sie das Muster einer Garantieerklärung mit einer Herstellergarantie. Dieses Muster kann und darf natürlich nicht 1:1 von Ihnen benutzt werden, da es zuvor erst noch entsprechend der Herstellerangaben für das jeweilige Produkt von Ihnen angepasst werden muss. Das Muster soll Ihnen daher vielmehr nur als eine Orientierung dienen, wie eine Garantieerklärung bezüglich einer Herstellergarantie lauten könnte.

 

Hinweis: Das nachfolgende Muster ist veraltet. Ein neues Muster, das die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigt finden Sie hier:

 

Garantiebedingungen:

 

Der Hersteller Mustermann GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 5 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. 

 

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

 

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

 

Mustermann GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

 

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 
  • Reparaturversuche in Eigenregie

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

 

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Händlergarantie

Hinweis: Nachfolgend erhalten Sie das Muster einer Garantieerklärung mit einer Händlergarantie. Dieses Muster kann und darf natürlich nicht 1:1 von Ihnen benutzt werden, da es zuvor erst noch entsprechend der von Ihnen eingeräumten Garantie für das jeweilige Produkt von Ihnen angepasst werden muss. Das Muster soll Ihnen daher vielmehr nur als eine Orientierung dienen, wie eine Garantieerklärung bezüglich einer Händlergarantie durch Sie lauten könnte.

 

Hinweis: Das nachfolgende Muster ist veraltet. Ein neues Muster, das die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigt finden Sie hier:

 

Garantiebedingungen:

 

Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt eine Garantie von 5 Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit  Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

 

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:

 

Firma Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

 

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 
  • Reparaturversuche in Eigenregie

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware.

 

Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

 

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

Was ist von Ihnen zu tun? 

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur eine Handlungsempfehlung geben, da es für Ihr jetziges Handeln entscheidend darauf ankommt, ob Sie bereits mit Garantien werben und ob der Hersteller /Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren eine Garantie gewährt, oder nicht. 4 Situationen sind denkbar:

Situation 1: Sie werben nicht mit Garantien und Sie sind sich zu 100 % sicher, dass auch der Hersteller/Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren bisher keine Garantie gewährt.

 

In diesem Fall müssen Sie keine Garantieerklärung einfügen. Es trifft Sie aber eine sogenannte Überwachungspflicht, d.h. sollte der Hersteller/Verkäufer irgendwann doch für eines oder mehrere Ihrer Produkte eine Garantie gewähren, dann müssen Sie die zutreffenden Garantiebedingungen, wie im Muster zuvor beispielhaft wiedergegeben, hinterlegen.

Situation 2: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler bereits heute mit einer eigenen Händlergarantie. Anderweitige Garantien seitens des Herstellers/Verkäufers gibt es bisher nicht.

 

Sie müssen das zuvor zur Verfügung gestellte Muster auf die von Ihnen eingeräumte Händlergarantie anpassen und dann bei dem jeweiligen Produkt hinterlegen. 

 

Wenn Sie für ausnahmslos alle Produkte die gleiche Händlergarantie gewähren möchten, so halte ich es für möglich, die Garantiebedingungen einmal z.B. zentral zu hinterlegen und dann vom jeweiligen Produkt aus, auf diese Garantiebedingungen unmittelbar zu verlinken.

 

Die in Situation 1 genannte Überwachungspflicht trifft Sie natürlich auch hier.

Situation 3: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler bereits heute mit einer eigenen Händlergarantie. Darüber hinaus gibt es auch Garantien seitens des Herstellers/Verkäufers.

 

Es ist natürlich denkbar und rechtlich möglich, dass Sie als Händler dem Kunden sowohl eine eigene Händlergarantie gewähren und zusätzlich zur Händlergarantie auch noch eine Herstellergarantie besteht. Dann müssen Sie die zuvor bereitgestellten Muster auf Ihre Situation anpassen und beim jeweiligen Produkt die zutreffenden Garantiebedingungen hinterlegen.

 

In dieser Situation halte ich es für nicht möglich, die Garantiebedingungen einmal zentral zu hinterlegen. Damit es nicht zu einem Durcheinander kommt rate ich, bei jedem einzelnen Produkt in der Artikelbeschreibung die jeweilige Garantiebedingungen zu platzieren.

 

Die in Situation 1 genannte Überwachungspflicht trifft Sie natürlich auch hier.

Situation 4: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler nicht mit einer eigenen Händlergarantie. Sie wissen nicht, ob eventuell der Hersteller/Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren eine Garantie gewährt. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, so ist der Arbeitsaufwand leider am größten, denn:

 

  • Sie müssen zunächst prüfen, ob unter Ihren Waren Produkte sind, für die ein Hersteller oder der Verkäufer des Produktes selbst eine Garantie einräumt. Gewährt der Hersteller/Verkäufer keine Garantie, dann müssen Sie nichts weiter machen.  
  • Andernfalls müssen Sie in Erfahrung bringen, ob die Garantie für die vom Hersteller/Verkäufer angebotenen Produkte auch heute noch besteht. Das wäre z.B. bei gebrauchter Ware oder Sonderposten etc. nicht (mehr) der Fall. In diesen Fällen wäre eine anderslautende Information falsch und abmahnbar. 
  • Besteht seitens des Herstellers/Verkäufers eine Garantie, dann müssen Sie sich die erforderlichen Garantiebedingungen bei diesem beschaffen, sofern sich diese nicht bereits aus den dem Produkt beiliegenden Unterlagen ergeben. 
  • Die vollständigen Garantiebedingungen sind dann von Ihnen beim jeweiligen Produkt zutreffend angeben (Achtung: nutzen Sie die Garantiebedingungen des Herstellers/Verkäufers, dann müssen Sie sich etwaige Fehler des Herstellers/Verkäufers zurechnen lassen. d.h. Sie sind in der Haftung. 
  • Sie müssten die Garantiebedingungen, wenn diese in fremder Sprache vorliegen (z.B. Hersteller mit Sitz in den USA) auf Ihre Kosten selbst übersetzen lassen. 
  • Sie müssen dafür sorgen, dass die Garantiebedingungen immer auf dem aktuellen Stand sind (Überwachungspflicht). Ändert der Hersteller/Verkäufer die Garantiebedingungen, dann müssen Sie Ihre Angaben anpassen.

 

Auf dem Onlinemarktplatz eBay und auch in einem eigenen Onlineshop lassen sich die vorgenannten Hinweise meiner Ansicht nach ohne weiteres durchsetzen. Problematisch wird es natürlich überall dort, wo Sie zum Beispiel möglichweise nicht selbst Einfluss auf die Artikelbeschreibungen haben, wie auf dem Onlinemarktplatz Amazon. 

Exkurs Amazon: Momentan ist es meiner Ansicht nach nicht möglich, bei Amazon rechtssicher zu handeln, da Sie selbst nicht immer die Artikelbeschreibung beeinflussen können und es so zu unzulässigen oder unzureichenden Angaben kommen kann, die Sie sich leider zurechnen lassen müssen und wegen der Angaben Dritter abgemahnt werden könnten.

 

Eine Lösung für Amazon habe ich nicht. Kein Risiko haben Sie nur, wenn Sie nicht bei Amazon handeln. Ich gehe davon aus, dass Amazon erst dann reagieren und handeln wird, wenn es erste Abmahnungen und darauf folgende Gerichtsentscheidungen gibt.

 

Sie können meine vorgenannten Hinweise bei Amazon schlichtweg nicht umsetzen. Handeln Sie bei Amazon trotzdem weiter, dann müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen, wenn Sie aktiv mit Garantien werben, oder es unterlassen, auf etwaige bestehende Garantien wie oben erörtert hinzuweisen.

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich wie bisher bei Amazon weiter handeln und abwarten, ob es tatsächlich irgendwann zu einer Abmahnung kommt. Werden Sie abgemahnt, dann sollte sofort Kontakt mit der Amazon Rechtsabteilung aufgenommen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

 

Nicht nur Sie betrifft dieses Problem, sondern JEDEN Verkäufer bei Amazon. Daher sollten Sie sich hier keine unnötigen Sorgen machen.

Aktuelle Hinweise:

  • 13.2.2019: Momentan haben Abmahner die Garantiewerbung erneut im Visier. Es wird aber nicht nach aktiver Garantiewerbung gesucht, sondern nach unterlassenen Informationen über bestehende Garantien. Sie könnten abgemahnt werden, wenn Sie es unterlassen, nicht über eine bestehende Garantie zu informieren, d.h. selbst wenn Ihre Angebotsseiten jetzt keinerlei Garantiehinweise enthalten, so wären Sie dann abmahngefährdet, wenn für eines Ihrer Produkte z.B. der Hersteller eine Garantie einräumt, über die Sie den Verbraucher jedoch nicht aufklären. Besteht also z.B. eine Herstellergarantie, so müssen Sie zwingend darüber informieren.

     

    Gesetzliche Grundlage ist § 312d Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB. Danach ist ein Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen einer Garantie und deren Bedingungen zu unterrichten. Verschweigen Sie also eine für ein Produkt bestehende Garantie, dann handeln Sie wettbewerbswidrig und könnten dafür abgemahnt werden.

    100 % sicher vor Abmahnungen sind Sie nur dann, wenn Sie die bestehende Garantie bei der Beschreibung des Artikels zusammen mit den jeweiligen Garantiebedingungen nennen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!