Derzeit werden vermehr Abmahnungen ausgesprochen, die die Pflicht zur Grundpreisangabe zum Gegenstand haben. So erreichen uns Abmahnungen, die eBay Händler erhalten, weil dort entweder gar keine Grundpreisangaben gemacht werden, oder Angaben zum Grundpries erst in der Artikelbeschreibung gemacht werden, oder auch, weil in der eBay Galerieansicht keine Grundpreisangabe erscheint.

Ich rate Ihnen daher dringed zu prüfen, ob bei Ihren grundpreispflichtigen Angeboten, die Grundpreisangabe korrekt dargestellt wird.

 

I. Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 2 Preisangabenverordnung ist bei Waren , die dem Verbraucher in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Endpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben.

Zu dieser Problematik gibt es ein Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06. Der BGH setzte sich unter anderem mit der Frage auseinander, was „in unmittelbarer Nähe des Endpreises“ bedeutet. Hier das Ergebnis der Entscheidung im Überblick:

 

1. Online-Händler müssen Grundpreise immer in unmittelbarer Nähe der Endpreise angeben. Beide Preise (Endpreis und Grundpreis) müssen auf einen Blick wahrgenommen werden können.

2. Die Angabe von Grundpreisen ist auch bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt.

3. Nicht ausreichend ist es, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann.

 

Leider hat sich der BGH nicht dazu geäußert, wie die Darstellung der beiden Preise im Einzelfall zu erfolgen hat, damit sie „auf einen Blick“ wahrgenommen werden können.

Der End- und der Grundpreis müssen auf einer Bildschirmseite angezeigt werden, ohne dass der Kunde zur Ansicht des Grundpreises scrollen oder einen Link anklicken muss. Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 24.11.2011 (Az.: 327 O 196/11) entschieden, dass der Grundpreis bei gewerblichen Verkäufen über das Internethandelsportal eBay bereits auf der Angebotsübersicht angegeben werden muss. Es reiche nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen.

 

Ich rate, den Grundpreis direkt unter oder neben dem Preis, oder am Anfang der eBay Überschrift zu nennen, damit dieser mit dem Endpreis auf einem Blick wahrnehmbar ist. Falls Sie den Grundpreis erst am Ende der Überschrift setzen besteht die Gefahr, dass in der eBay-Galerieansicht die Angabe nicht angezeigt wird.

 

Grundpreise müssen Sie wie folgt angeben:

weniger als 10 Gramm, Milliliter oder Zentimeter – kein Grundpreis erforderlich

11 Gramm oder Milliliter bis 250 Gramm oder Milliliter – Grundpreis pro 100 Gramm oder Milliliter

mehr als 250 Gramm oder Milliliter – Grundpreis pro 1 kg oder 1 Liter

1 Meter – Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.

Im Zweifel fragen Sie mich bitte.

 

II. Grundpreis bei eBay hinterlegen

Bei eBay können Sie für Ihre Angebote einen Grundpreis auch manuell hinterlegen. Ich möchte Ihnen daher jetzt schildern, wie Sie dies umsetzen können:

 

Beispiel:

Anzahl der Einheiten = 0,25

Maßeinheit = Bezugsgröße = Liter

 

1. Rufen Sie sich einen Ihrer Artikel bitte auf, und klicken Sie auf den Link „Artikel bearbeiten

2. Unter „Artikelmerkmale hinzufügen“ wählen Sie bitte „Eigenes Artikelmerkmal hinzufügen“ aus. Hier schreiben Sie in das erste offene Feld „Anzahl der Einheiten“ hinein und in das zweite Feld „0,25“ und Speichern dies ab.

3. Wählen Sie nun bitte ein zweites mal „Eigenes Artikelmerkmal hinzufügen“ aus und geben Sie hier in das erste Feld „Maßeinheit“ und in das 2. Feld „Liter“ ein. Klicken Sie bitte auf speichern. Gehen Sie dann auf „kostenpflichtig einstellen“, dabei werden Ihnen nach Auskunft von eBay keine zusätzlichen Gebühren berechnet.

Wenn Sie jetzt den Artikel überprüfen, so sollte unter dem Sofortkaufpreis der Grundpreis stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehle ich Ihnen sich telefonisch mit eBay in Verbindung zu setzen.

Die kostenlose Hotline von eBay erreichen Sie unter der Rufnummer 0800-666 5722. eBay ist nach eigenen Angaben jeden Tag von 08.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.

Ich wünsche Ihnen weiterhin sicheres und erfolgreiches Handeln!

 

Ihr

Andreas Gerstel