Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Ralf Roletschek, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Österreich, vom 06.10.2015 vor. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass er seit September 2015 bis dato auf seiner Internetpräsenz ein Foto verwende, das von dem Abmahner gefertigt worden und auf Wikimedia Commons veröffentlicht worden sei. Unter den Bedingungen einer dort genannten Lizenz sei dieses Bild zur Verfügung gestellt worden. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Es wird moniert, dass der Abgemahnte die Lizenzbedingungen nicht eingehalten habe und die Nutzung daher rechtwidrig erfolgen würde. Der Abgemahnte habe es versäumt, den Namen des Rechteinhabers, Herr Ralf Roletschek, sowie den Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben.
Grund der Abmahnung von Ralf Roletschek
Daher sei die österreichische Kanzlei beauftragt worden, gegen den Abgemahnten Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen. Zuvor könne der Abgemahnte jedoch die Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sowie durch die Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 325,40 EUR (inkl. 54,12 EUR Umsatzsteuer) zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180 EUR, somit insgesamt 505,40 EUR bis zum 20.10.2015 die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden.
Dem zweiseitigen Schreiben liegt eine vorgefertigte Erklärung an, mit dessen Unterzeichnung sich der Abgemahnten u.a. verpflichten soll, zukünftig ein Foto von Herrn Ralf Roletschek zu verwenden, ohne die Lizenzbedingungen einzuhalten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung pro Tag und pro Webseite an den Abmahner eine Konventionalstrafe in Höhe von 100 EUR zu zahlen. Als zweite Anlage ist ein Kostenverzeichnis beigefügt, aus dem sich die Kosten in Höhe von 325,40 EUR ergibt.
Abmahnung Ralf Roletschek
wegen Urheberrechtsverletzung an Foto
Stand: 10/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.