Bereits seit dem 9.1.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform bereithalten und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Ab dem 1.2.2017 kommen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf Anwälte wieder neue, weitere  Informationspflichten zu. § 36 VSGB lautet wie folgt:

§ 36 Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

 

1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

 

2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

 

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

 

1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,

 

2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.

 

(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.

Lassen Sie sich vom Wortlaut des § 36 VSGB nicht verwirren. Keiner von uns Rechtsanwälten ist dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmenFreiwillig können wir dies natürlich machen. Aber auch wenn wir uns nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, D-10179 Berlin, Webseite: www.s-d-r.org, beteiligen wollen, so muss nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer aus Transparenzgründen darauf hingewiesen werden, nicht teilzunehmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer schreibt dazu:

Beteiligt sich ein Unternehmer nicht, so muss er aus Transparenzgründen ebenfalls darauf hinweisen nicht teilzunehmen.1

 

1 BT-Drucks. 18/5295, 95

Diese Aussage der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch die Quellenangabe jedenfalls nicht belegt. Ich halte die Aussage der der Bundesrechtsanwaltskammer auch für falsch. § 36 Abs. 3 VSGB hätte überhaupt keinen Anwendungsbereich, hätte die Bundesrechtsanwaltskammer Recht. Ich habe die Bundesrechtsanwaltskammer mit Schreiben vom 11.1.2017 um Stellungnahme gebeten. Möglicherweise könnte ein Gericht den Standpunkt der Bundesrechtsanwaltskammer aber auch bestätigen. Hier besteht derzeit meiner Ansicht nach derzeit eine rechtliche Unsicherheit.

 

Alles in allem klingt das Ganze komplizierter, als es eigentlich ist. Alle Anwälte, egal ob Einzelanwalt oder Kanzleien mit mehr als 10 Beschäftigten, sollten jetzt Folgendes machen:

 

1. Impressum bearbeiten

Wenn Sie nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit sind, dann ergänzen Sie Ihr Impressum um diese Angaben:

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

 

Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Meine / Unsere E-Mail-Adresse lautet: (tragen Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein)

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich / sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Wenn Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit sind, dann ergänzen Sie Ihr Impressum um diese Angaben:

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

 

Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Meine / Unsere E-Mail-Adresse lautet: (tragen Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein)

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich / sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet, jedoch bin ich / sind wir dazu bereit. Für mich / uns ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, D-10179 Berlin, Webseite: www.s-d-r.org, zuständig.

2. AGB erweitern

Wenn Sie AGB verwenden, dann fügen Sie die zuvor genannten Hinweise zur Alternativen Streitbeilegung wörtlich unbedingt auch als zusätzliche Klausel in Ihre AGB ein.

 

 

Ich / Wir haben gar keine Webseite

Kollegen und Kolleginnen, die gar keine Webseite haben, haben es da wesentlich besser, als wir.

 

Nach Entstehen einer Streitigkeit muss jedoch jeder Rechtsanwalt – auch die Kolleginnen und Kollegen ohne Webseite – den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Mitteilung an den Mandanten könnte wie folgt lauten:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

leider konnte die Streitigkeit mit Ihnen nicht beigelegt werden. Ich / Wir nenne(n) Ihnen nachfolgend daher die für mich / uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis:

 

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, D-10179 Berlin, Webseite www.s-d-r.org.

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin bin ich / sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

oder

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin bin ich / sind wir nicht verpflichtet, jedoch bin ich / sind wir dazu bereit.

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?

Wenn diese Informationen für Sie hilfreich waren, dann würde ich mich darüber freuen, wenn Sie mich in Ihrem Impressum wie folgt erwähnen würden:

Weitere Informationen zur OS-Plattform finden Sie unter www.abmahnung.de

All diejenigen, die diesen Informationspflichten nicht nachkommen, müssen mit Abmahnungen rechnen. Sollten Sie abgemahnt werden, melden Sie sich gerne bei mir.

 

Ihr Kollege

 

Andreas Gerstel