Nein, ein zu 100% durch KI erzeugtes Bild kann nicht urheberrechtlich geschützt sein. Es fehlt an der erforderlichen persönlichen Schöpfung. Für die Entstehung urheberrechtlichen Schutzes ist eine persönliche Schöpfung einer natürlichen Person notwendig.
Abmahnfalle Urheberrechtskennzeichnung bei zu 100 % KI generiertem Bild
Wurde das Bild von Ihnen zu 100% durch KI erzeugt, dann dürfen Sie auf keinen Fall den Eindruck erwecken, Urheber des Bildes zu sein, indem Sie z.B. Ihren Namen darunter schreiben. Würden Sie Ihren Namen am Bild vermerken so geben Sie damit zum Ausdruck, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist und Sie dessen Schöpfer sind. Das Bild haben Sie aber durch KI erzeugt. Sie könnten eine wettbewerbswidrige Abmahnung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung erhalten.
Nehmen Sie also keine Urheberrechtskennzeichnung bei einem zu 100 % KI generiertem Bild vor. Andernfalls droht eine Abmahnung.
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