Natürlich können Sie auch selbst eine Abmahnung aussprechen. Machen Sie die Sache alleine besteht allerdings die Gefahr, dass Sie vielleicht etwas falsch machen, was Ihnen später möglicherweise negativ ausgelegt wird. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass Mitbewerber selbst eine Abmahnung aussprechen. Aber um eingangs gestellte Frage klar und deutlich zu beantworten, ja, Sie können auch selbst abmahnen. Einen Rechtsanwalt müssen Sie nicht beauftragen. Es empfielt sich aber einen spezialisierten Anwalt mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu beauftragen, damit Ihre Rechte vollumfassend mit den gesetzlich zustehenden Mitteln durchgesetzt werden.

 

Muster Abmahnung Wettbewerbsrecht

Sollten Sie sich für die Aussprache einer eigenen Abmahnung entscheiden, dann können Sie sich natürlich gern an unserem bereitgestellt Muster orientieren. Sollten Sie Hilfe benötigen, dann können Sie uns natürlich auch gern kontaktieren. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung stehen wir Ihnen gern kurzfristig bei.