Ausnahmslos alle gewerblichen eBay Verkäufer sind abmahngefährdet, weil es bei eBay ein Darstellungsproblem der ebay-Angebotsseiten über z.B. Smartphones gibt. Testen Sie es doch einfach jetzt selbst. Rufen Sie ein beliebiges gewerbliches eBay Angebot auf Ihrem Computer auf und das gleiche Angebot auf Ihrem Smartphone. Jetzt können Sie auch selbst sehen, dass kein anklickbarer Link zur OS-Plattform angezeigt wird. Das könnte kostenpflichtig abgemahnt werden.

 

Ich habe eBay auf diesen Umstand hingewiesen. Mein Schreiben an eBay finden Sie hier.

 

Vertragsstrafen drohen bei abgegebener Unterlassungserklärung

Sollten Sie in der Vergangenheit bereits wegen dem fehlenden Hinweis abgemahnt worden sein und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann könnte Ihnen unter Umständen eine Vertragsstrafe drohen. Vielfach fordern Abmahner, wie z.B. der IDO Verband, eine Unterlassungserklärung mit folgendem Inhalt:

es zu unterlassen

 

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Sortiment XYZ zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten

 

ohne auf der Webseite dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform und in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie eine solche Unterlassungserklärung abgegeben haben, dann könnte die Nichtanzeige des Links zur OS-Plattform über Smartphones einen Verstoß dagegen darstellen. Das Verhalten von eBay müssten Sie sich zurechnen lassen. Der Einwand des fehlenden Verschuldens dürfte meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg bieten, denn Sie hätten ohne weiteres selbst feststellen können, dass der Link über Smartphones nicht angezeigt wird.

 

Dieses Problem kann jetzt nur durch eBay selbst gelöst werden. Ich bin auf die Reaktion von eBay auf mein Schreiben gespannt und werde Sie zu gegebener Zeit über die mögliche Reaktion informieren.

 

Sie haben keine Lust auf Abmahnungen?

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!