Gegenstand der Abmahnung
Sie haben eine E-Mail der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg erhalten: Betreff: dpa Deutsche Presse Agentur GmbH gegen Sie YV1234567. Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website Domain XYZ heißt es zu Beginn der E-Mail.
Gegenstand der Beauftragung der KSP Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, welcher dem Auftraggeber der KSP Rechtsanwälte aufgrund einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung zustünde. Der Angeschriebene verwende auf seiner Website unter der am Ende der Mail aufgeführten URL einen Text, an dem die dpa Deutsche Presse Agentur GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes habe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die dpa Deutsche Presse Agentur GmbH dem Adressaten der E-Mail nicht erteilt.
Für die unberechtigte Nutzung schulde der Angeschriebene der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage sei § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was zwischen dem Angeschriebenen und der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.
Für den vom Angeschriebenen genutzten Text sei auf Basis der dpa-Preistabelle, welche sich an den Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes (www.djv.de) orientiert, eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen. Die Schadensersatzansprüche der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH würden sich der Höhe nach, nach der Anzahl der Übernahme der von dem Angeschriebenen genutzten Artikel bzw. Texte berechnen:
< 750 Zeichen je Text EUR 150,00
750 Zeichen je Text EUR 250,00
2000 Zeichen je Text EUR 350,00
Der sich hieraus errechnete Schadensersatz für den Artikel /Text betrage:
insgesamt EUR 250,00
Ferner sei der Angeschriebene zur Erstattung der der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH durch die Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung sei der Schadensersatzanspruch der dpa Deutsche Presse Agentur GmbH auch zu verzinsen. Hierneben habe der Angeschriebene die weiteren für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.
Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich nach Ansicht der KSP Rechtsanwälte wie folgt:
Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung EUR 250,00
Dokumentationskosten EUR 25,00
Zinsen EUR 0,26
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 250,00
1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG EUR 58,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG EUR 11,70
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Gesamtbetrag EUR 345,46
Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 345,46 erwarten die KSP Rechtsanwälte spätestens bis zum
27.05.2015.
Bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung fände diese Angelegenheit ihre Erledigung, insbesondere auch bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung. Der Angeschriebene wird sodann noch darauf aufmerksam gemacht, dass er verpflichtet sei, trotz Schadensersatzleistung den hier betroffenen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von seiner Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
Die E-Mail bzw. das Schreiben seien maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig.
Warum die dpa Deutsche Presse Agentur GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht
Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH ist nach den Ausführungen der KSP Rechtsanwälte ein unabhängiger Informationsdienstleister. Als eine der großen internationalen Nachrichtenagenturen versorge die dpa Printmedien, Rundfunksender, Online- und Mobilfunkanbieter sowie andere Unternehmenskunden aus dem In- und Ausland mit aktuellen Nachrichten, Bildern, Grafiken und anderen Inhalten. Ein weltumspannendes Netz von eigenen Redakteuren und Reportern garantiere die Nachrichtenbeschaffung nach den im dpa-Statut festgelegten Grundsätzen: unparteiisch und unabhängig von Weltanschauungsfragen, Wirtschafts- und Finanzgruppen oder Regierungen. Die Unterhaltung des weltweiten journalistischen Netzes müsse durch den Verkauf der Inhalte und Dienstleistungen finanziert werden.
Es läge daher im Interesse der dpa und ihrer zahlenden Kunden, die Inhalte zu schützen, an denen ihr die Nutzungsrechte zustünden.
Zahlungsaufforderung dpa Deutsche Presse Agentur GmbH
wegen Urheberrechtsverletzung an Texten
vertreten durch KSP Rechtsanwälte
Stand: 05/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.