Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg hat im Auftrag der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH eine E-Mail versandt unter der Überschrift: Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website.
Urheberrechtsverletzung an Lichtbild
Gegenstand der Beauftragung der KSP Rechtsanwälte sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, welcher dem Auftraggeber der KSP Rechtsanwälte aufgrund einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung zustünde. Der Angeschriebene verwende auf seiner Website unter der am Ende der Mail aufgeführten URL ein Lichtbild, an dem die SNPA Splash News and Picture Agency GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes habe. Eine Zustimmung zur Nutzung habe die SNPA Splash News and Picture Agency GmbH dem Adressaten der E-Mail nicht erteilt.
Für die unberechtigte Nutzung schulde der Angeschriebene der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür sei § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige verlangt werden, was zwischen dem Angeschriebenen und der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.
Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes sei die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Für das von dem Angeschriebenen Bild sei daher ein Schadensersatz in Höhe von 120,00 EUR anzusetzen.
Ferner sei der Angeschriebene zur Erstattung der der SNPA Splash News and Picture Agency GmbH durch die Tätigkeit des beauftragten Dienstleisters zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung sei der Schadensersatzanspruch der Auftraggeberin auch zu verzinsen. Hierneben habe der Angeschriebene die weiteren für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, insbesondere die Rechtsanwaltsvergütung, zu tragen.
Den Eingang des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 290,45 erwarten die KSP Rechtsanwälte spätestens bis zum 26.07.2017.
Bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung fände diese Angelegenheit ihre Erledigung, insbesondere auch bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung. Der Angeschriebene wird sodann noch darauf aufmerksam gemacht, dass er verpflichtet sei, trotz Schadensersatzleistung den hier betroffenen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von seiner Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
Die E-Mail bzw. das Schreiben seien maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig.
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Zahlungsaufforderung SNPA Splash News and Picture Agency GmbH
wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild
vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stand: 07/2017
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