In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB heißt es:
§ 1 [1] Informationspflichten
(1) 1Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
…
9. gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien,
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren. Diese Informationen müssen dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung zur Verfügung gestellt werden.
Achtung: Abmahngefahr Garantiewerbung
Ab dem 13.6.2014 müssen bereits im Onlineshop die Garantiebedingungen zu einer angebotenen Garantie angegeben werden. Dass die Angebote im Onlineshop nur eine invitatio ad offerendum darstellen und gerade kein verbindliches Angebot, welches der Kunde nur noch annehmen muss (wie z.B. bei ebay), spielt keine Rolle. Am sichersten ist es, nicht mit Garantien zu werben. Wenn Sie aber doch dieses Werbemedium nutzen möchten, dann lassen Sie sich vorher von mir in Bezug auf die Rechtssicherheit Ihrer Garantiewerbung beraten.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.