Haben auch Sie einen Mahnbescheid der Constantin Film Verleih GmbH, vertreten durch Waldorf Frommer, erhalten. Auf meiner Website finden Sie unter nachfolgendem Link weitergehende Informationen zum Mahnverfahren und zum Kostenrisiko:

 

Das Mahnverfahren – Mahnbescheid was tun?

Die Constantin Film Verleih GmbH macht im Wege des Mahnverfahrens als Hauptforderung 600 EUR Schadensersatz aus Unfall/Vorfall gem. Schadensersatz wg. UrhR-Verletzung gemäß Schreiben aus dem Jahre 2012 geltend und 506 EUR Rechtsanwaltskosten aus einer angeblichen UrhR-Verletzung. Durch das Mahnverfahren kommen Verfahrenskosten von 170,50 EUR hinzu und auch Zinsen werden geltend gemacht (über 90 EUR).

 

Sie wissen gar nicht, worum es geht? Wurden Sie möglicherweise gar nicht abgemahnt? Was ist jetzt zu tun?

Fristgerecht Widerspruch einlegen

Ich rate Ihnen, gegen den Mahnbescheid zunächst fristgerecht insgesamt Widerspruch einzulegen. Lassen Sie am besten durch mich den Widerspruch einlegen. Der Widerspruch durch einen Rechtsanwalt hat meist mehr Wirkung auf den Antragsteller. Erfahrungsgemäß kann dies dazu führen, dass der Antragsteller auf einen Widerspruch hin gar keine Gerichtskosten mehr einzahlt, weil er weiß, dass Sie sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen werden.

 

Im Anschluss an die Einlegung des Widerspruchs sollten Sie die Sache von mir genau prüfen lassen.

Bestehen die Forderungen überhaupt?

Sind die Forderungen möglicherweise berechtigt, dann sollte sich mit der Gegenseite dringend in Verbindung gesetzt werden, um doch noch eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Gern helfe ich Ihnen dabei. Schicken Sie mir am besten sofort den gesamten gewechselten Schriftverkehr zu und ich melde mich dann bei Ihnen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

 

Die Forderungen bestehen Ihrer Meinung nach nicht.

Sie meinen, Sie werden zu Unrecht in Anspruch genommen? Dann war die Einlegung des Widerspuchs in jedem Falle die richtige Entscheidung. Ihr Gegner muss nach Einlegung Ihres Widerspruchs Gerichtskosten einzahlen, damit das sogenannte streitige Verfahren eingeleitet wird. Ob Ihr Gegner tatsächlich die Gerichtskosten einzahlt, bleibt jetzt abzuwarten. Es könnte sich auch nur um einen Versuch der Gegenseite handeln, schnell an einen Titel zu gelangen, um daraus die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Lassen Sie nämlich die Fristen verstreichen, so könnte die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

 

Ab dem Tag der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen!

 

Beachten Sie unbedingt diese 2-Wochen-Frist!

Anspruchsbegründung oder Klage erhalten?

Sie haben Widerspruch eingelegt und jetzt eine Anspruchsbegründung oder Klage vom Gericht bekommen? Lesen Sie hier, was jetzt zu tun ist.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!