Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Duftboutique Manfred Maier aus Salzwedel durch Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim vom 12.01.2015 vor. Herr Manfred Maier ist, nach eigenen Angaben in der Abmahnung, Anbieter von Waren aus dem Bereich Kosmetik auf Fotos gefertigt und Texte entworfen. Der Abgemahnte handelt ebenfalls auf eBay gewerblich mit Kosmetikartikel.

 

Abmahnung Manfred Maier (Duftboutique)

 

Hintergrund der Abmahnung sei die Feststellung, dass der Abgemahnte bei seinen Auktionen Fotos des Herrn Manfred Maiers, die entweder von ihm selbst oder die er durch eine professionelle Fotografin hat fertigen und sich die alleinigen Nutzungsrechte einräumen hat lassen, verwendet hat. Die entsprechenden Auktionen wurden durch den Abmahner als Beweis gesichert und von eBay sperren lassen.

 

Nach diesen Ausführungen wird sodann eingeräumt, dass es sich um insgesamt eine Auktion in der der Abgemahnte ein Foto des Abmahners verwendet hat. Ein Screenshot dieser Auktion wird dem Abmahnschreiben beigelegt.

 

Manfred Maier (Duftboutique) Abmahnung

 

Durch das Hineinstellen bzw. Nichtentfernen des Fotos habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht des Herrn Maiers verstoßen. Er wird daher dazu aufgefordert, bis zum 16.01.2015, 12:00 Uhr, eine beiliegene strafbewehrte Unterlasungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 

Desweiteren habe der Abgemahnte sich durch sein Verhalten gegenüber dem Abmahner schadensersatzplichtig gemacht. Dieser wird sodann vorläufig mit 300,00 € beziffert. Er setzt sich aus 100 € Grundhonorar (Nutzung 1 Foto bis zu einem Monat), 100 € unterlassener Bildquellennachweis (100% Aufschlag), 100 € Nutzung in Online-Shop 1 Foto, zusammen. Dieser geforderter Betrag orientiere sich nach der Bildhonorartafel der Mittestandsgemeinschaft Foto Marketing, die sowohl in der Rectsprechung als auch in der Literatur grundsätzich für angemessen gehalten wird.

 

Die Frist zur Zahlung dieses Schadensersatzbetrages wird auf den 19.01.2015 gesetzt.

 

Abmahnung Christian Joachim Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Joachim erläutert sodann in der Abmahnung, dass nach Übersendung der Unterlassungserklärung und Ausgleich der Summe sodann darauf verzichtet wird, weitere Auskunftsansprüche geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte wird sodann noch zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, die mit einer beigfügten Rechnung angezeigt werden und sich auf 480,20 € belaufen, innerhalb der gesetzten Frist aufgefordert. Die Gebühren wurden nach einem Gegnstandswert von 6.000,00 € berechnet.

 

Sofern der Abgemahnte -wie gefordert- die beigelgte Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet er sich unter anderem dazu, für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € an Herrn Manfred Maiers, zu zahlen.

Abmahner: Duftboutique Manfred Maier

Vertreter des Abmahners: Christian Joachim Rechtsanwalt

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.