Gegenstand der Abmahnung

Mit dem Schreiben vom 30.11.2015 haben die MBBS Rechtsanwälte, Dr. Christoph Meyer-Bohl, Dr. Imke Schröder, Alexander Südbrock und Christoph Wenk-Fischer, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag der EatSmarter GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Büchern des Abgemahnten ausgesprochen.

 

Die Abmahnerin sei Betreiberin der Webseite eatsmarter.de und veröffentliche dort u.a. Rezepte und Lichtbilder zu diesen Rezepten. Die Abmahnerin habe festgestellt, dass einigen der von dem Abgemahnten vertriebenen E-Books in rechtsverletzender Weise sowohl Texte als auch Lichtbilder von ihr verwendet werden würden. In dem Abmahnschreiben folgt sodann eine 4-seitige Auflistung von Links von Rezepten und Veröffentlichungen auf der Website der EatSmarter GmbH & Co. KG.

 

Abmahnung der EatSmarter GmbH & Co. KG erhalten?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Alexander Südbrock teilt mit, dass die Abmahnerin sämtliche Nutzungsrechte sowohl an den vorbenannten Rezepten als auch an den Lichtbildern zu diesen Rezepten. Indem der Abgemahnte sowohl die Rezepte als auch die Lichtbilder für seine E-Books verwende, verletze er das geistige Eigentum der Abmahnerin. Darin sei ein Verstoß gegen §§ 16, 17, 19a UrhG i.V.m. § 97 UrhG zu sehen.

 

Diese Rechtsverletzung habe die EatSmarter GmbH & Co. KG nicht hinzunehmen. Die MBBS Rechtsanwälte haben den Abgemahnten daher aufzufordern, die Auswertungen der vorgenannten Rezepte und Lichtbilder zu unterlassen und den Vertrieb der eBooks entsprechend einzuschränken.

 

Die EatSmarter GmbH & Co. KG fordert Unterlassung

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr werde der Abgemahnte aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Aus prozessökonomischen Gründen beziehe sich die Unterlassungserklärung nur auf das E-Book „Smoothies: 60 leckere Smoothie-Rezepte für Frucht- & Gemüsegenuss pur“ und dort die Lichtbilder und Rezepte zu „Exotischer Smoothie mit Mango und Limette“, „Granatapfel-Smoothie mit Cranberrys“, „Mango-Smoothie mit Kefir“, Erdbeer-Smoothie mit Joghurt“, „Mandel-Smoothie mit Joghurt“ und „Avocado-Smoothie mit Joghurt und Wasabi“.

 

Abmahnkosten nach Streitwert 50.000 EUR

Aufgrund der Rechtsverstoße sei der Abgemahnte verpflichtet, die bei den MBBS Rechtsanwälten entstandenen Kosten zu erstatten. Aufgrund des Umfangs der Rechtsverletzung sei ein Gegenstandswert von 50.000 € angemessen, so Rechtsanwalt Südbrock. Die anliegende Kostenrechnung endet mit einer Gesamtsumme i.H.v. 1.531,90 EUR netto und solle bis zum 07.12.2015 ausgeglichen werden.

 

Um den Schadensersatzanspruch der Abmahnerin zu berechnen soll der Abgemahnte zunächst Auskunft darüber erteilen, in welchem Umfang der Abgemahnte Lichtbilder un Rezepte von der Webseite der EatSmarter GmbH & Co. KG genutzt habe und welche Einnahmen er durch den Verkauf von eBooks mit den streitgegenständlichen Bildern und Rezepten er erzielt habe. Es wird mitgeteilt, dass die Abmahnerin auch den Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogiemethode berechnen und für jeden Rezept und jedes Lichtbild die Zahlung einer üblichen Lizenzgebühr von dem Abgemahnten verlangen könne.

Abmahnung Eat Smarter GmbH & Co. KG

wegen Urheberrechtsverletzung

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.