Jeder gewerbliche eBay Verkäufer hat sich bestimmt schon einmal die Frage gestellt, wie mit mehreren Käufen eines Kunden bzgl. der anfallenden Versandkosten umzugehen ist. Kauft der Kunde 2 Artikel bei eBay beim gleichen Verkäufer, dann erwartet der Kunde, dass er auch nur einmal Versandkosten bezahlt. Es wäre ja auch unsinnig, dem Kunden zweimal Versandkosten zu berechnen und Ware, die in einem Paket verschickt werden kann, in zwei Warensendungen zu verschicken.

 

Es finden sich bei eBay dazu zahlreiche Formulierungsversuche. Ich möchte Ihnen nachfolgenden eine Formulierung nennen, die unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig ist und eine Formulierung, die ich für rechtlich zulässig erachte:

FALSCH / UNZULÄSSIG

„Für mehrere gekaufte Artikel zahlt man nur einmalig die Versendungskosten, nach dem Kauf von mehreren Artikel wartet Bitte bis ich euch den Gesamtbetrag sende. Nicht einfach zahlen. Ansonsten entstehen mehrere Versendungskosten.

 

RICHTIG / RECHTLICH MÖGLICH

Versandkosten für DHL Paket, egal wie viele Artikel Sie innerhalb einer Woche kaufen: nur 4,90 Euro. Sie können bis zu einer Woche sammeln. Bitte geben Sie mir Bescheid wenn Sie fertig gesammelt haben, dann fasse ich die Artikel zusammen und reduziere die Versandkosten.

Das Problem bei der ersten Formulierung ist, dass dem potentiellen Kunden die anfallenden Versandkosten nicht konkret gesagt werden und diese auch nicht ermittelbar sind. So geht es also nicht. Die andere Formulierung lässt dagegen keine Fragen zu den Versandkosten offen. Der Kunde weiß, wie lange er „sammeln“ kann und was der Versand dann kosten wird. So kann es abmahnsicher formuliert werden.

Der rechtliche Hintergrund zu Versandkostenangaben

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV hat, wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

 

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