Viele Unternehmer werden gewiss erst einmal aufatmen wenn Sie jetzt erfahren, dass ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Kunde die Ware noch nicht an sie zurückgesendet hat. Sie können also die Erstattung der von ihrem Kunden geleisteten Zahlungen so lange verweigern , bis Ihnen der Kunde die Ware zurückgeschickt hat.
Verbraucher weist ordnungsgemäße Absendung nach
Leider reicht es als Nachweis aus, wenn Ihnen der Kunde die ordnungsgemäße Absendung der Ware nachweisen kann. Wenn Ihnen Ihr Kunde die Absendung nachgewiesen hat, dann müssen Sie die geleisteten Zahlungen an diesen erstatten. Sollten Sie dem Kunden aber angeboten haben, die Ware bei diesem abzuholen, dann steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht zu. Dann ist Ihr Kunde auch nicht verpflichet, die Ware an Sie zurückzuschicken.
FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten
Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:
- Identität des Unternehmers
- wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
- Gesamtpreis
- Versandkosten
- Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
- Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
- Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Umgang mit Beschwerden
- Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
- Verhaltenskodex
- Dauerschuldverhältnisse
- Funktionsweise digitaler Inhalte
- Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
- Widerrufsrecht
- kostenpflichtige Kundenhotline
- keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:
- Hat mein Kunde überhaupt wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?
- Wie lange hat mein Kunde Zeit, die Ware an mich zurückzuschicken?
- Wann muss ich dem Kunden den Kaufpreis erstatten?
- Muss der Kaufpreis auch dann schon an den Verbraucher erstattet werden, wenn die Ware noch nicht wieder beim Unternehmer angekommen ist?
- Wer trägt die Gefahr der Rücksendung der Waren?
- Wer muss die Hin- und Rücksendekosten tragen?
- Hat der Unternehmer gegebenenfalls Wertersatzansprüche?
- Was ist bei der Erstattung der geleisteten Zahlungen zu beachten?
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern.
Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.