Erstellen Sie Videos, die von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden? Falls ja, dann sollten Sie sich bereits jetzt mit dem Thema Transparenzverpflichtung befassen. Gewisse KI generierte Inhalte müssen ab dem 02.08.2026 eindeutig als solche gekennzeichnet werden. In diesem Beitrag geht es um KI generierte Videos und die Frage ob und falls ja, wie Videos gekennzeichnet werden müssen.

 

Müssen durch KI erstellte Videos gekennzeichnet werden?

Ab dem 02.08.2025 müssen gewisse Inhalte, darunter auch Videos so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, dass diese maßgeblich von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt aber nur für KI generierte Videos, bei denen es sich um sogenannte Deepfakes handelt. Ein Deepfake ist zum Beispiel ein mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugter und manipulierter Videoinhalt, welcher echten Personen, Orten, Gegenständen, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer natürlichen Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Deepfakes können täuschend echt wirken.

 

Wenn Sie also eine KI Anwendung einsetzen, um Videos zu erzeugen bei denen es sich um Deepfakes handelt, dann unterliegen Sie der KI Kennzeichnungspflicht und müssen offenlegen, dass Ihre Videos künstlich erzeugt wurden.

 

In meinen KI generierten Videos blende ich daher am oberen Rand den Hinweis „Dieses Video wurde durch KI erstellt.“ ein.

 

Wie sind durch KI erstellte Videos zu kennzeichnen?

Sie müssen offenlegen, dass Ihr Video künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie können das so wie ich machen, oder z.B. schreiben: „KI generiertes Video„, oder „künstlich erzeugtes Video„, oder „Dieses Video ist künstlich erzeugt worden.“ .

 

Wichtig: Sie müssen die Information den betroffenen natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition in klarer und erkennbarer Weise zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen den geltenden Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen. Einen Hinweis, der zum Beispiel erst am Ende eines Videos eingeblendet wird, halte ich für nicht ausreichend.

 

Ab wann besteht die Pflicht zur Kennzeichnung?

Ab dem 02.08.2026 gilt: Wer Inhalte veröffentlicht, die maßgeblich von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, muss dies klar kennzeichnen!

 

Sie müssen also ab dem 02.08.2026 bei der Verwendung von KI bei der Erzeugung von Videos z.B. gegenüber YouTube Nutzern die Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach der KI Verordnung beachten.

 

Sollte man nicht jetzt schon mit der Kennzeichnung beginnen?

Also ich kennzeichne meine Videos bereits jetzt schon. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich dies auch tun. Unklar ist, wie mit Videos umzugehen ist, die bis zum 02.08.2026 durch KI erstellt worden sind. Müssen diese eventuell nachträglich gekennzeichnet werden? Wäre Ihnen überhaupt ein Nachweis über das Erstellungs- bzw. Veröffentlichungsdatum Ihrer Videos möglich?

 

Am besten Sie kennzeichnen Ihre Videos jetzt schon.

 

Abmahnungen drohen bei Missachtung

Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als gesetzliche Informationspflicht halte ich in jedem Falle für wettbewerbswidrig. Die Transparenzpflicht dient dem Schutz der Verbraucher. Mitbewerber und Verbände könnten eine Abmahnung aussprechen.

 

Die EU-Verordnung selbst sieht bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht aktuell keine Sanktionen vor. Ich gehe aber davon aus, dass der deutsche Gesetzgeber Verstöße sanktionieren wird.

 

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage dafür?

Die Grundlage findet sich im Gesetz über künstliche Intelligenz (EU Artificial Intelligence Act, kurz: EU AI Act) in der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024 ( Art. 50 des EU AI Act).

 

Alles rund um den Onlinehandel: Müssen durch KI erstellte Bilder auch gekennzeichnet werden?

Diese Frage werde ich in einem neuen Beitrag beantworten. Sie haben Fragen?

 

Melden Sie sich gerne bei mir.

 

 

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!