Muster Abmahnung Wettbewerbsrecht Rechtsanwalt

Update 06.01.2021: Dieser Beitrag ist veraltet! Den neuen, aktuellen Beitrag finden Sie hier.

 

Wir haben im Laufe der letzten Jahre mehr als 10.000 Abmahnungen gesehen, geprüft und bearbeitet. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine Muster Abmahnung zur Verfügung stellen, wie Sie üblicherweise von einem Rechtsanwalt im Auftrag des jeweiligen Mandanten ausgesprochen wird. Wenn wir eine Abmahnung für unsere Mandanten aktiv aussprechen, dann bauen wir die Abmahnung wie im nachfolgenden Muster dargestellt auf.

 

Innerhalb des Musters finden Sie Hinweise (kursiv und eingerückt). Diese Hinweise dienen ausschließlich der praktischen Umsetzung des Musters. Wir möchten Sie insbesondere für die problematischen Stellen sensibilisieren, damit Ihr Gegner nach Möglichkeit keine Angriffspunkte findet. Nachfolgendes Muster beinhaltet nach Auffassung von Rechtsanwalt Gerstel alle notwendigen Elemente einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Das Muster bezieht sich auf einen im Internet begangenen Wettbewerbsverstoß.

 

Das Muster zeigt eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht, wie sie von einem Rechtsanwalt ausgesprochen wird

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich zeige an, dass mich die XYZ GmbH (genaue Anschrift) mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die Vollmacht liegt diesem Schreiben im Original bei.

 

„Nennen Sie Ihren Auftraggeber und legen Sie am besten Ihre Vollmacht im Original bei.“

 

1.
Gegenstand meiner Beauftragung ist/sind von Ihnen auf  ….. begangene Informationspflichtverletzungen. Sie handeln unter dem Namen „…..“ und sind seit  dem ….. in Deutschland als gewerblicher Verkäufer angemeldet.

 

Meine Mandantin handelt online unter …..

 

Sie vertreibt Artikel aus den Bereichen …..

 

Sie steht zu Ihnen somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

„Teilen Sie dem Schuldner genau mit, wo Ihre Mandantschaft handelt (Online, Ladenlokal etc.) und mit welchen Waren. Dem Schuldner muss klar vor Augen geführt werden, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.“

 

2.
Meine Mandantin musste feststellen, dass

 

(Verstoß muss hier konkret genannt werden)

 

„Schildern Sie genau, welches Verhalten beanstandet wird. Der Gegner muss wissen, warum er diese Abmahnung erhält.“

 

3.
Aufgrund vorgenannter Ausführungen stehen meiner Mandantin Unterlassungsansprüche gegen Sie zu. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird nach Erstbegehung vermutet und kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Dies entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., Wettbewerbsrecht, § 3 UWG Rn. 79).

 

Ich fordere Sie auf, Ihr beanstandetes wettbewerbswidriges Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

„Legen Sie der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.“

 

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist die Unterlassungserklärung nicht nur von der Gesellschaft selbst abzugeben, sondern auch persönlich von deren  Repräsentanten (vgl. Köhler/Bornkamm, 31. Aufl. 2013, Rdn. 2.19 ff zu § 8 UWG), also von den Personen, die das wettbewerbswidrige Angebot selbst veröffentlicht, den Auftrag hierzu erteilt oder trotz Kenntnis vom wettbewerbswidrigem Angebot dieses pflichtwidrig nicht verhindert haben. Regelmäßig handelt es sich hierbei um die Geschäftsführer. Sollte im vorliegenden Fall eine andere Konstellation vorliegen, geben Sie die Aufforderung bitte an die zuständige Person weiter und teilen mir deren Namen mit.

 

„Wenn Sie eine juristische Person in Anspruch nehmen, dann denken Sie unbedingt daran, auch deren Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.“

 

Eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung ist als Muster beigefügt. Meine Mandantin wäre mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung einverstanden. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese muss aber dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

„Formulieren Sie die Unterlassungserklärung so, als würden Sie für Ihren Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Verlangen Sie nicht zu viel. Bei zu weit gefassten oder abstrakt formulierten Unterlassungserklärungen besteht sonst die Gefahr, dass Ihnen dies als Indiz für einen Rechtsmissbrauch ausgelegt werden könnte.“

 

Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte gebe ich Ihnen daher Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens

 

….. , den …..

12:00 Uhr

 

hier eingehend abzugeben. Die Übersendung per Telefax an XXXXX oder auch per E-Mail an: XXXXX ist ausreichend.

 

„Setzen Sie dem Schuldner bitte immer eine konkrete Frist. 7 bis 10 Werktage sollten Sie dem Schuldner bitte immer Zeit geben. Wir beobachten immer, dass Frsiten teilweise auf einen Freitag, 12:00 Uhr gelegt werden. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie auf einem Freitag Mittag noch einen Richter erreichen?“

 

4.

„Falls keine Vergütungsvereinbarung mit Ihrem Auftraggeber getroffen wurde, dann formulieren Sie bitte wie folgt weiter:

 

Durch die Abmahntätigkeit sind meiner Mandantin Kosten entstanden, zu deren Ersatz Sie gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sind. Diese Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Der Geschäftswert der Abmahnung richtet sich wiederum nach der Höhe des für die Gerichtskosten geltenden Wertes. Da diese Abmahnung auf das Verschaffen eines endgültigen Titels gerichtet ist, entspricht der Gegenstandswert dem Wert des Hauptsacheverfahrens.

 

Die Kosten berechnen sich wie folgt:

 

Gegenstandswert: 30.000,00 €  
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 985,40 EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer 0,00 EUR
Gesamtbetrag     1.005,40 EUR

 

Die Umsatzsteuer wurde aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung meiner Mandantschaft nicht erhoben. O.g. Betrag ist die Netto-Summe. Ich habe Sie deshalb aufzufordern, den ausgewiesenen Betrag in Höhe von 1.005,40 EUR bis spätestens zum ???, den ???.2013 auf  eines meiner angegebenen Konten zu überweisen.

 

„Ist Ihr Mandant vorsteuerabzugsberechtigt? Falls ja, so muss der Schuldner nur die Nettokosten erstatten. Die Mehrwertsteuer müssen Sie Ihrem Mandanten in Rechnung stellen. Eine Rechnung bekommt übrigens immer nur Ihr Auftraggeber. Stellen Sie niemals eine Rechnung auf den Schuldner aus!

 

Setzen Sie zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung niemals die gleiche Frist! Auch dies deutet nach Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 28. Juli 2011, Az. I-4 U 55/11) auf Rechtsmissbrauch hin. Lassen Sie Ihrem Schuldner für die Zahlung am besten immer eine Woche mehr Zeit.“

 

Im Falle einer Vergütungsvereinbarung wie folgt formulieren:

 

Durch die Abmahntätigkeit sind meiner Mandantin Kosten entstanden, zu deren Ersatz Sie gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sind. Diese Kosten berechnen sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert, es sei denn, es wurde eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Ich habe mit meiner Mandantin die als Anlage im Original beigefügte Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese vereinbarten 300,00 EUR netto sind von Ihnen zu erstatten.

 

Die Umsatzsteuer ist wiederum aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung meiner Mandantschaft zu bezahlen. O.g. Betrag ist also die Netto-Summe.

 

Ich habe Sie deshalb aufzufordern, den ausgewiesenen Betrag in Höhe von 300,00 EUR bis spätestens zum ???, den ???.2013 auf  eines meiner angegebenen Konten zu überweisen.

 

„Sollten Sie von einer getroffenen Vergütungsvereinbarung abweichende Kosten verlangen, so könnte auch dies ein Indiz für Rechtsmissbrauch sein. Niemals dürfen Sie mehr verlangen, als Sie mit Ihrer Partei vereinbart haben.“

 

5.
Die Ihnen gesetzten Fristen können grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht verlängert werden. Rückfragen oder Erklärungen – sollten Sie diese für erforderlich halten – richten Sie bitte ausschließlich schriftlich per Telefax an XXXXX.

 

Mit freundlichem Gruß

 

(Rechtsanwalt)

 

Anlagen:

 

strafbewehrte Unterlassungserklärung
Vollmacht