Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Oceana – Endless Summer: Die Embassy of Music GmbH hat mit Schreiben vom 20.08.2025 eine Abmahnung über die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin aussprechen lassen. Im Betreff des Schreibens heißt es: „Abmahnung wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account“. Der abgemahnte Händler hat ein TikTok Account. Über den TikTok Account soll der Abgemahnte die Tonaufnahme Oceana – Endless Summer öffentlich zugänglich gemacht haben. In der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung lägen Urheberrechtsverletzungen bzw. Verletzungen verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, heißt es im Abmahnschreiben.

 

kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung

Der Abgemahnte habe nicht die erforderlichen Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme über soziale Netzwerke im gewerblichen Zusammenhang. Entsprechende Rechte könnten von den sozialen Netzwerken nur im privaten Bereich gewährt werden. Darauf würden die Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke deutlich hinweisen. Im Falle von TikTok könnten die Nutzungsbedingungen hier eingesehen werden.

 

Die Ansprüche der Embassy of Music GmbH

Als Täter einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung hafte der Abgemahnte auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung. Es geht um folgende Ansprüche:

 

1. Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß § 97 l UrhG
2. Anspruch auf Unterlassung gemäß § 97 l UrhG
3. Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 UrhG
4. Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 II UrhG
5, Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß § 97a III UrhG

 

Die Fristen und Kostenforderungen in der Abmahnung

Bis zum 27.08.2025 soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft erteilt werden.

 

Insgesamt 9.496,46 EUR werden gefordert, nämlich 7.500 EUR Schadensersatz, 272,51 EUR Ermittlungskosten und 1.723,95 EUR Anwaltskosten.

 

Eine umfangreiche vorformulierte Vergleichsvereinbarung liegt der Abmahnung bei.

 

Vertretung durch erfahrenen Fachanwalt ratsam

Allein sollten Sie sich nicht um die Sache kümmern. Das Kostenrisiko ist viel zu hoch! Zudem lässt sich die Embassy of Music GmbH von hochspezialisierten Experten vertreten. Stellen Sie durch meine Beauftragung Waffengleichheit her.

 

Gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich von mir beraten.

Abmahnung Embassy of Music GmbH

 

wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung der Tonaufnahme Oceana – Endless Summer über einen
gewerblich genutzten Social-Media-Account bei Tiktok

 

vertreten durch IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin

 

Stand: 08/2025

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.