Abmahner: Embassy of Music
Vertreter des Abmahners: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Gegenstand der Abmahnung: Passenger – Let Her Go
Stand: 06/2013
Bei einer Abmahnung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service:
- Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit uns ist kostenlos und absolut unverbindlich. Wir müssen als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, können wir Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
- Senden Sie uns zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellsten kontaktieren können.
- Sobald uns Ihre Filesharing Abmahnung vorliegt, prüfen wir diese unten rechtlichen Gesichtspunkten.
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Im Anschluss an unsere Prüfung rufen wir Sie sofort an oder nehmen per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, wie wir in Ihrem Falle vorgehend würden. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko klären wir Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nennen wir Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbaren wir ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.
Jetzt müssen Sie sich entscheiden.
- Sie möchten uns nicht beauftragen: In diesem Falle hoffen wir, Ihnen mit unseren Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
- Sie möchten uns beauftragen: Wir übernehmen ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Wir werden Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist uns besonders wichtig. Sie wissen bei uns von Anfang an, welche Kosten bei uns anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
FAQ Abmahnung
Die nachfolgenden Fragen werden uns im Falle von Filesharing Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchten wir Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Urheberrechtsverletzung geben. Weitere Fragen im Falle einer Urheberrechtsverletzung und unsere Antworten darauf finden Sie hier.
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Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
NEIN! Wir warnen dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Auch könnte diese als Schuldeingeständnis zu werten sein und Elemente enthalten (z.B. Verpflichtung zur Erstattung von möglicherweise völlig überzogenen Schadensersatzforderungen). Wir raten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier. -
Wie ist die Rechtslage? Muss ich die Forderung bezahlen?
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, leisten Sie bitte keinerlei Zahlung an die Gegenseite und unterschreiben auch keine vorformulierte Unterlassungserklärung. Da die Rechtslage kompliziert ist, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst. -
Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Die Abmahnkanzlei wird jede Äußerung von Ihnen im Streitfall gegen Sie verwenden. Verteidigen Sie sich nicht selbst! In der Praxis werden diejenigen, die sich von einer spezialisierten Kanzlei vertreten lassen, weitaus weniger verklagt, als diejenigen ohne Anwalt. -
Muss ich bei Musiksamplern, ganzen Alben oder Chartcontainern (German Top 100 Single Charts) Folgeabmahnungen befürchten?
Leider ja, in diesen Fällen drohen leider Folgeabmahnungen.