Gegenstand des Schreibens
Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat mit Schreiben vom 01.03.2022 im Auftrag von Herrn Matthias Reis einen eBay-Verkäuferangeschrieben. Im Betreff heißt es: „Ebay Schwarzverkäufe“
Herr Matthias Reis ist nach den Angaben in der Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage als Einzelhändler in Deutschland tätig. Er sei auf der Handelsplattform Ebay zum Verkäufernamen „XXX“‚ in der Kategorie „Handys & Kommunikation“ aktiv. Er halte ein breit gefächertes Sortiment an Handy-Schutzglas und Schutzfolien vor. Daneben würde er Computerteile, Drucker- und Scanner-Zubehör anbieten. Daher sei Herr Reis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche befugt. Er habe Rechtsanwalt Sandhage beauftragt, ihn aus folgendem Grund anzuschreiben:
Herr Matthias Reis habe festgestellt, dass der Angeschriebene auf der Handelsplattform Ebay zu dem Verkäuferamen „XXX“ in der Kategorie „Handys & Kommunikation vergleichbare Produkte, insbesondere auch Displayschutzfolien und Schutzglas zum Verkauf anbiete. Dabei behaupte er, als privater Verkäufer tätig zu sein. Diese Angabe sei jedoch falsch, da eine Auswertung der Handelsaktivitäten gewerbliches Handeln belege und der Angeschriebene daher als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei.
Außergerichtliches Vergleichsangebot
Es wird sodann ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet, welches wie folgt ausgestaltet ist:
1. Der Angeschriebene stellt innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens, spätestens jedoch bis zum 10.03.2022 seinen privaten Ebay-Account auf ein gewerbliches Ebay-Konto um.
2. Der Angeschriebene erklärt sich bereit, Herrn Matthias Reis eine Aufwandspauschale in Höhe von 500,00 EUR zuzüglich 250 EUR Testkauf- und Dokumentationskosten, insgesamt 750,00 EUR, zu zahlen. Frist: 16.03.2022
Damit wäre die Angelegenheit nach Angaben von Rechtsanwalt Sandhage erledigt.
Nur für den Fall, dass der Angeschriebene das Vergleichsangebot nicht annehme, gelte Nachfolgendes:
Es wird dann eine Unterlassungserklärung bis zum 10.03.2022 gefordert. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei.
Kosten werden nach einem Streitwert von 30.000 EUR, mithin in Höhe von 1.798,69 EUR, verlangt.
Eine gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung wird angekündigt.
Post von: Matthias Reis
Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt
Gegenstand des Schreibens: eBay Schwarzverkäufe
Stand: 03/2022
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplettes Schreiben übermitteln
Senden Sie mir bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe die Unterlagen
Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.