Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski, Flemmingstr. 18, 36041 Fulda vom 8.7.2020 vor, die diese im Auftrag von Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen haben. Die Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski teilen mit, dass die Preisbrecher321 UG im Internet im Rahmen des Betriebs eines Onlineshops mit Schuhen, Turnschuhen und Sneaker unterschiedlicher Hersteller handle. Der Abgemahnte, welcher bei eBay gewerblich handelt, stünde daher in direktem Wettbewerbsverhältnis zur Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt). Es seien wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße in den Angeboten des Abgemahnten festgestellt worden. Im Einzelnen

 

Keine direkte Verlinkung zur OS-Plattform

Es wird bemängelt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens keine direkte Verlinkung zur OS-Plattform bereitstelle, wozu er jedoch nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 verpflichtet sei. Eine bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der OS-Plattform (ohne eine „ Verlinkungs“- Funktionalität) stelle somit keinen Link im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 dar.  Ein Link muss nach allgemeinem Sprachgebrauch eine entsprechende Funktionalität ( „Klickbarkeit“ ) aufweisen.

 

irreführende, unterschiedliche Belehrungen über die Widerrufsfrist

Gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 10 EGBGB i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB ist ein Online-Händler verpflichtet, den Verbraucher klar und deutlich über das ihm zustehende Widerrufrecht zu informieren. Bei eBay werde im vorgesehenen Angabenfeld vom Abgemahnten keine einheitliche Widerrufsfristlänge mitgeteilt. Der Abgemahnte habe in seinen Verkaufsangeboten auf eBay über unterschiedliche Widerrufsfristen belehrt, nämlich 30 Tage / 1 Monat. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Unterlassungserklärung bis zum 22.07.2020, sowie Kosten

Der Empfänger des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, bis zum 22. Juli 2020 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rechtsanwaltgebühren werden nach einem Streitwert von 10.000 Euro berechnet, mithin 864.66 Euro gefordert, die binnen gleicher Frist bezahlt werden sollen.

Abmahnung Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt)

wegen OS-Plattform,  unterschiedlicher Abgaben zur Dauer der Widerrufsfrist (30 Tage / 1 Monat) 

vertreten durch Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte

Stand: 07/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.