Deutscher Konsumentenbund e.V. Abmahnung mit dem BetreffUnterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“.

 

wegen der Bezeichnung „Psychotherapeut„.

 

Der Abgemahnte bezeichne sich auf seiner Webseite als Psychotherapeut, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein, heißt es in dem Abmahnschreiben.

 

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bilde mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen der Heilberufe den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen, wird im Abmahnschreiben mitgeteilt. Es sollte sichergestellt werden, dass gerade die vulnerable Gruppe von Patientinnen und Patienten keiner unlauteren Werbung ausgesetzt sei, die zu Schäden für Leib und Leben führen könne. Der Rechtsrahmen werde durch berufsrechtliche Regelungen sowie Satzungsrecht der Heilberufe konkretisiert und ausgeformt, wird mitgeteilt. Hierzu zähle insbesondere das Psychotherapeutengesetz. Das Gesetz regle die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche  Psychotherapeuten in Deutschland, einschließlich der Tätigkeit durch Psychotherapeuten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

 

Danach gelte für Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, dass, wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, grundsätzlich der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ bedürfe (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Um sich als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ bezeichnen zu dürfen, genüge es daher aus Gründen des Patient*innenschutzes insbesondere nicht, dass eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation nach dem Heilpraktikergesetz erteilt worden sei. So sehe  auch die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) die Führung einer solchen Bezeichnung als wettbewerbswidrig (Artikel 13) und entsprechende Werbung als „standesunwürdig“ an, heißt es in der Abmahnung.

 

Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 16.02.2023

 

Kostenforderung: 499,29 EUR bis zum 20.02.2023

 

Stand: 02/2023

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.